Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 *Sonnenfarm Klein Vielist*
Begründung
1.1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen Baumgarten und Klein Vielist der Gemeinde Grabowhöfe eingebettet zwischen Äckern und Wäldern.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 77/1, 77/2, 56/1, 57/1, 58/1, 59/1, 61/1, 62/1, 63/1, 64/1, 65/1, 66/1, 67/1, 69/1, 71/1, 72/1, 73/1, 74/1, 75/1, 76/1, 79/1, 80/1, 81/1, 82/1, 84/1 und 85/1 sowie Teile von 70/1 und 83/1 in der Flur 1, Gemarkung Klein Vielist. Das Plangebiet umfasst somit ca. 143 ha.
Abb. 1: Übersichtskarte (Quelle: gaia.mv, 20.06.2023), bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB
1.2. Ziele des Bebauungsplanes
Die Gemeinde Grabowhöfe möchte die Energiewende aktiv mitgestalten. Am 01.12.2021 wurde daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Sonnenfarm Klein Vielist“ der Gemeinde Grabowhöfe für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zwischen Baumgarten und Klein Vielist beschlossen. Das Projekt leistet einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien mit einer Stromerzeugung von jährlich bis zu 170.000 MWh.
Im Hinblick auf die aktuelle Dynamik und Bedeutung der Klimaschutzziele, einschließlich der Zielsetzung, dass erneuerbare Energien den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen sollen sowie umfassende Forderungen nach Anpassung der Qualifizierung von geeigneten Photovoltaikflächen im Außenbereich (s. auch Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Mai 2023) und zur Förderung der Versorgungssicherheit wurde das Bauleitplanverfahren, eingeleitet.
Die Fläche befindet sich außerhalb der förderfähigen Flächenkulisse nach dem EEG die u.a. entlang von Autobahnen, Schienenwegen und Bundesstraßen verläuft.
Für das Verfahren ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich, da die Planfläche laut Regionalem Raumentwicklungsprogramm im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft liegt. Die entsprechenden Unterlagen wurden am 27.05.2022 durch die Gemeinde beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht. Bis zum jetzigen Zeitpunkt (I. Quartal 2025) wurde keine Entscheidung seitens des Ministeriums mitgeteilt. Um das Verfahren in der Zwischenzeit vorzubereiten, soll der Entwurf weiter qualifiziert werden.