Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 *Sonnenfarm Klein Vielist*

Begründung

1.8.5. Baum-, Wald- und Alleenschutz

Im Plangebiet befindet sich, außerhalb der geschützten Biotope, kein Baumbestand und es sind keine Baumreihen oder Alleen betroffen. Rund um das Plangebiete grenzen einige Baumreihen und Wälder an das Plangebiet. Diese werden durch den Bebauungsplan jedoch nicht beeinträchtigt. Der Waldabstand von 30 m wird eingehalten.

1.8.6. Boden und Wasser

Durch den temporären Entzug der Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist eine Nitratreduktion zu erwarten, die zu positiven Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt führen kann. Durch die Extensivierung der Flächen wird das Bodenleben aufgrund höherer mikrobiologischer Prozesse aktiviert. Somit können positive Regenerationseffekte auf der Fläche eintreten, von denen bei einer späteren Rückführung in eine landwirtschaftliche Nutzung profitiert werden kann.

1.8.7. Klima

Im Hinblick auf die Photovoltaikanlagen weisen die Flächen unterhalb der Module durchschnittlich geringere Temperaturen auf, sodass auch die Verdunstung geringer ist, während sich die Modulflächen durch die Absorption der Sonnenenergie nicht in erheblichem Maße erwärmen. Auf das regionale Klima und die Luftqualität hat das Vorhaben jedoch keinen Einfluss.

Die Photovoltaikanlage leistet einen merklichen Beitrag zur Nutzung und dem Ausbau regenerativer Energien, Treibhausgase können reduziert werden. Die PV-Freiflächenanlage kann jährlich bis zu 170.000 MWh Strom erzeugen, somit können ungefähr 110.000 Tonnen CO2 eingespart werden.