1.8. Alternativenprüfung
Die Prüfung alternativer Standorte wird zunächst durch Flächenzugriff (Eigentümerschaft), Lage nach Entwicklungsmöglichkeiten, Sichtbarkeit aus den Ortslagen (Sichtschutz) und Qualität (Bodenwert) bestimmt. Bezüglich des Flächenzugriffs bestehen keine alternativen Möglichkeiten, da die Gemeinde keine ähnlich großen Flächen zur Verfügung stellen kann und der Vorhabenträger keinen Zugriff auf andere Standorte hat.
In Sachen Sichtbarkeit aus den Ortslagen heraus, ergeben sich auch keine alternativen Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung, die ähnlich gut sichtverschattet sind. Weiterhin weisen die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, wie bereits vorhergehend dargestellt, nur eingeschränkte Möglichkeiten zur landwirtschaftlichen Nutzung auf, da sie einen erheblichen Standortnachteil aufweisen.