Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 *Sonnenfarm Klein Vielist*

Begründung

1.8. Alternativenprüfung

Die Prüfung alternativer Standorte wird zunächst durch Flächenzugriff (Eigentümerschaft), Lage nach Entwicklungsmöglichkeiten, Sichtbarkeit aus den Ortslagen (Sichtschutz) und Qualität (Bodenwert) bestimmt. Bezüglich des Flächenzugriffs bestehen keine alternativen Möglichkeiten, da die Gemeinde keine ähnlich großen Flächen zur Verfügung stellen kann und der Vorhabenträger keinen Zugriff auf andere Standorte hat.

In Sachen Sichtbarkeit aus den Ortslagen heraus, ergeben sich auch keine alternativen Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung, die ähnlich gut sichtverschattet sind. Weiterhin weisen die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, wie bereits vorhergehend dargestellt, nur eingeschränkte Möglichkeiten zur landwirtschaftlichen Nutzung auf, da sie einen erheblichen Standortnachteil aufweisen.

1.8. Durchführung der Maßnahme

Die Gemeinde Grabowhöfe hat in ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Sonnenfarm Klein Vielist“ gefasst und das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Mit der Sonnenfarmen GmbH wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Der Gemeinde Grabowhöfe entstehen aus der Maßnahme keine Kosten.

Der Durchführungsvertrag regelt im Zusammenhang mit dem Vorhaben- und Erschließungs-plan die Zulässigkeit des Solarparks im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In dem Durchführungsvertrag wird der Gegenstand des Planverfahrens festgehalten. Dabei werden die Flurstücke und die Eigentumsverhältnisse dargestellt. Die Bestandteile des Vertrages werden mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, inklusive Planzeichnung, Be-gründung und Vorhaben- und Erschließungsplan festgesetzt. Das Vorhaben wird gemäß dem Sachstand der Planung beschrieben.

Im Durchführungsvertrag wird die konkrete Dimensionierung und Einrichtung der Solarmodule beschrieben, wie sie entsprechend den Festsetzungen dieses Bebauungsplans zulässig sind.

Hier werden auch die Themen Erschließungs- und Wartungswege, Ausgestaltung der Löschwasserversorgung sowie naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Maßnahmen fixiert.

Der Durchführungsvertrag sichert die tatsächliche Umsetzung des Bauvorhabens sowie der dadurch ausgelösten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie im Bebauungsplan festgesetzt.

Grabowhöfe, den

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Bürgermeister Malow