Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 *Sonnenfarm Klein Vielist*

Begründung

1.4.2. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Grabowhöfe verfügt über keinen Flächennutzungsplan. Es wurde stattdessen ein Entwicklungskonzept für das Gemeindegebiet erstellt, welches die geplanten (städte-)baulichen Änderungen in den Ortsteilen der Gemeinde darstellt. Neben Wohnbauflächen wurden Misch- und Sondergebiete ausgewiesen, um eine differenziertere Entwicklung der Gemeinde zu fördern.

Teil davon ist eine separate Plangrundlage für Energieflächen. Aufgenommen wurden alle Anlagen, für die (Stand 2022) ein Bauleitplanverfahren eingeleitet oder abgeschlossen wurde und die genehmigungsfähig sind sowie aktiv befürwortet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dort bereits als Sonderbaufläche zur Gewinnung, Speicherung und Bereitstellung erneuerbarer Energien dargestellt.

Abb. 2: Ausschnitt aus dem Entwicklungskonzept Grabowhöfe (25.04.2023), ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

1.5. Bestehende Nutzung des Plangebietes

Abb. 3: Luftbild (Quelle: gaia.mv, 23.06.2023), bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

Der Vorhabenstandort ist bisher landwirtschaftlich genutzt worden. Dabei liegt der Boden qualitativ bei Bodenpunkten zwischen 26 und 42 und ist sehr sandig und steinig. In den Umweltkarten des LUNG wird der Standort als Lehm-/ Sand-Parabraunerde-Pseudogley mit Stauwasser- und/ oder Grundwassereinfluss und als steinig beschrieben, sodass bei Ackernutzung eine Deflationsgefahr besteht (Feinmaterial wird ausgeweht und grobe Komponenten wie Kiesel und Steine bleiben zurück.). Der langjährig bewirtschaftende Landwirt bemängelt die Ertragsfähigkeit des Bodens und hat das Pachtverhältnis wegen Unwirtschaftlichkeit gekündigt.

1.6. Nutzung des Plangebietes

Im Plangebiet soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. PV-Freiflächenanlagen haben günstige Stromgestehungskosten und können zur Sicherung langfristig bezahlbarer und wettbewerbsfähiger Energiepreise beitragen. Zudem wird die Abhängigkeit des Bundes von ausländischen Energielieferungen weiter reduziert.

Mit der beabsichtigten Planung wird durch den Einsatz regenerativer Energien weiterhin ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 110.000 t und damit der Erderwärmung geleistet und gleichzeitig durch die Umwandlung von Ackerflächen zu Extensivgrünland nachweislich der Wasserhaushalt, die Bodenbeschaffenheit und die Biotopausstattung verbessert. Damit ist die Nutzung der vorliegenden Fläche mit einer Photovoltaikanlage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gerechtfertigt.

Weiterhin wird mit dem Bebauungsplan keine dauerhafte Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche angestrebt. Um den Belangen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, soll die Nutzung des Solarparks als Zwischennutzung für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren befristet werden. Nach dem Rückbau des Solarparks ist eine entsprechende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich, wahrscheinlich sogar unter deutlich verbesserten Vorzeichen.

Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen, reflexionsarmen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Zaun und Leitungen, Anlagen für die Energiespeicherung und -verarbeitung) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 15 - 25°) angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt voraussichtlich ca. 4 m und variiert etwas, je nach Topografie. Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. In Abhängigkeit des Baugrundes sind Fundamente voraussichtlich nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt und liegt im niedrigen einstelligen %-Bereich.

Die Freiflächen‐PV‐Anlage kann und wird nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden.

Rund um die Photovoltaikanlage entsteht ein Grünstreifen. Dieser variiert in seiner Breite zwischen 3 und 30 m, je nach Umgebung. Dieser soll sowohl den teilweise nötigen Waldabstand (30 m) berücksichtigen, als auch einen Beitrag zum Eingriff-Ausgleich leisten. Weiterhin dient der Grünstreifen der optischen Abgrenzung und der Verminderung einer möglichen Blendwirkung aufgrund eines erhöhten Abstands. Zwischen den Modulreihen und auch in den Lücken der Belegung können extensive Lebensräume entstehen.

Ergänzend soll innerhalb des Sondergebietes ein Bürocontainer aufgestellt werden. Dieser dient vorwiegend als zeitweise genutztes Büro während Bau- und Wartungsarbeiten an der Photovoltaikanlage, kann aber auch als Wetterschutz für Mitarbeiter dienen.

Für Besucher der PV-Anlage wird ein Aussichtsturm errichtet. Dieser ermöglicht von erhöhter Position einen Ausblick über das Solarfeld und versorgt Interessierte mit Informationen zur Anlage.