Im Plangebiet soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. PV-Freiflächenanlagen haben günstige Stromgestehungskosten und können zur Sicherung langfristig bezahlbarer und wettbewerbsfähiger Energiepreise beitragen. Zudem wird die Abhängigkeit des Bundes von ausländischen Energielieferungen weiter reduziert.
Mit der beabsichtigten Planung wird durch den Einsatz regenerativer Energien weiterhin ein Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 110.000 t und damit der Erderwärmung geleistet und gleichzeitig durch die Umwandlung von Ackerflächen zu Extensivgrünland nachweislich der Wasserhaushalt, die Bodenbeschaffenheit und die Biotopausstattung verbessert. Damit ist die Nutzung der vorliegenden Fläche mit einer Photovoltaikanlage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gerechtfertigt.
Weiterhin wird mit dem Bebauungsplan keine dauerhafte Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche angestrebt. Um den Belangen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, soll die Nutzung des Solarparks als Zwischennutzung für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren befristet werden. Nach dem Rückbau des Solarparks ist eine entsprechende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich, wahrscheinlich sogar unter deutlich verbesserten Vorzeichen.
Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen, reflexionsarmen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Zaun und Leitungen, Anlagen für die Energiespeicherung und -verarbeitung) bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 15 - 25°) angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt voraussichtlich ca. 4 m und variiert etwas, je nach Topografie. Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. In Abhängigkeit des Baugrundes sind Fundamente voraussichtlich nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt und liegt im niedrigen einstelligen %-Bereich.
Die Freiflächen‐PV‐Anlage kann und wird nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden.
Rund um die Photovoltaikanlage entsteht ein Grünstreifen. Dieser variiert in seiner Breite zwischen 3 und 30 m, je nach Umgebung. Dieser soll sowohl den teilweise nötigen Waldabstand (30 m) berücksichtigen, als auch einen Beitrag zum Eingriff-Ausgleich leisten. Weiterhin dient der Grünstreifen der optischen Abgrenzung und der Verminderung einer möglichen Blendwirkung aufgrund eines erhöhten Abstands. Zwischen den Modulreihen und auch in den Lücken der Belegung können extensive Lebensräume entstehen.
Ergänzend soll innerhalb des Sondergebietes ein Bürocontainer aufgestellt werden. Dieser dient vorwiegend als zeitweise genutztes Büro während Bau- und Wartungsarbeiten an der Photovoltaikanlage, kann aber auch als Wetterschutz für Mitarbeiter dienen.
Für Besucher der PV-Anlage wird ein Aussichtsturm errichtet. Dieser ermöglicht von erhöhter Position einen Ausblick über das Solarfeld und versorgt Interessierte mit Informationen zur Anlage.