Einfacher Bebauungsplan Nr. 17, Gemeinde Sanitz
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbBPlanungsanlass
- Das Verfahren wird durchgeführt nach § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung BauGB. -
Die Gemeinde Sanitz ist seit Jahren bestrebt, für den Bereich Rostocker Straße 35 eine Bebauung im vorgeprägten Sinne auch in der sogenannten 2. Reihe entlang der Rostocker Straße herbeizuführen.
Im vorliegenden Fall wird vollständig auf die Lage im Innenbereich, also auf die Lage innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes abgestellt.
Unabhängig davon wächst auch in der Gemeinde Sanitz der Bedarf an gehobenen Wohnformen in zentraler Lage. Durch die Bereitstellung kommunaler Grundstücke in Verbindung mit privaten Initiativen ist die Gemeinde Sanitz nun bestrebt, diesen Bedarf möglichst zentrumsnah zu decken. Die zentrumsnahe Lage ermöglicht es der zukünftigen Einwohnerschaft nahe am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Daneben ist gemäß § 1 Abs. 5 BauGB der hier vorliegenden Innenentwicklung ohnehin der Vorzug vor einer Außenentwicklung zu geben.
Ansprechperson
ign Melzer & Voigtländer
Lloydstrasse 3
17192 Waren (Müritz)
Florian Winter
winter@ign-waren.de
Telefon +49 (0) 3991 6409-26