Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1. Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO

1.1 In den allgemeinen Wohngebieten sind die Arten der Nutzung:

- Wohngebäude,

- der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,

- Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke sowie Anlagen für soziale und

gesundheitliche Zwecke

allgemein zulässig.

1.2 Ausnahmsweise zulässig sind die Arten der Nutzung:

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes (ausgenommen Ferienwohnungen),

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen),

- Anlagen für Verwaltungen