Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Begründung
1. Ziel und Zweck der Planung/Grundzüge
Das Plangebiet liegt im Rostocker Stadtteil Gehlsdorf. Es ist über die Drostenstraße und in der Folge über die Gehlsheimer Straße an das städtische Verkehrsnetz angebunden.
Im zentralen Bereich (Flurstücke 185/8 und 185/9) befanden sich die baulichen Reste der ehemaligen Gärtnerei Aderhold.
Die Nutzung ist seit vielen Jahren aufgegeben. In der Folge hat sich ein städtebaulicher Missstand entwickelt.
Grundsätzliche Entscheidungskriterien zur Aufstellung dieses Bebauungsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock waren städtebauliche, stadtgestalterische und wohnungspolitische Überlegungen.
Sie haben die Hansestadt Rostock dazu bewogen, die seit langer Zeit für eine bauliche Nutzung vorgesehene Fläche, im Rahmen eines Bebauungsplans zu ordnen und einer baulichen Nutzung für Wohnzwecke zuzuführen.
Der Flächennutzungsplan bereitet die weiträumigen Entscheidungskriterien dafür grundsätzlich vor und sieht eine solche Nutzung unter Wahrung der natürlichen Gegebenheiten für diese Fläche vor.
Ausschlaggebend für den vorgesehenen Wohnungsbau an diesem Standort ist hierbei der eigene hohe Wohnraumbedarf der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Neben der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Wohnbauland zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs ist es notwendig, attraktive Wohngebiete in der Hanse- und Universitätsstadt anzubieten und damit die derzeitige dynamische Entwicklung der Wohnbevölkerung zu begleiten. Damit wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch ihrer Verantwortung als Oberzentrum im Stadt-Umland-Raum gerecht.
Dabei wird in Gehlsdorf als einem der ältesten Siedlungsgebiete im Bereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (bereits 1285 wird das heutige Gehlsdorf urkundlich erwähnt) ein weiterer attraktiver Wohnungsbaustandort entwickelt, der die positive Bevölkerungsentwicklung unterstützen kann.
Der Stadtteil Gehlsdorf hat einen wichtigen Beitrag bei der Erhaltung, Umstrukturierung und Ansiedlung von Arbeitsplätzen auch im produzierenden Bereich geleistet. Im Interesse einer ausgewogenen Siedlungsstruktur ist nun die entsprechende weitere Bereitstellung von Wohnbauflächen notwendig.
Die Wahl des Standortes "Eulenflucht" ergab sich auch aus dem Bestreben, die ohnehin notwendige Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes mit privaten Initiativen für einen neuen Wohnstandort zu verbinden.
Damit wird es in einem der ältesten Stadtteile Rostocks möglich, zunehmend die Annehmlichkeiten des großzügigen Wohnens inmitten eines landschaftlichen und grüngeprägten Umfeldes mit den Vorteilen des Lebens in einer modernen Großstadt zu vereinen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ursprünglich gärtnerisch bewirtschaftete und nunmehr ungenutzte Flächen einer sinnvollen baulichen Nutzung zuzuführen, die städtebauliche Struktur innerörtlich abzurunden und den Übergang zu den angrenzenden Freiräumen, in denen die Elemente des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes dominieren, zu ordnen und abzuschließen.
Dabei wird die Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen und deren Nachverdichtung befördert.
Die Grundzüge der Planung bestehen im vorliegenden Fall in der Festsetzung allgemeiner Wohngebiete unter Anpassung an die vorhandenen Gegebenheiten bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an diesem Standort und der Sicherung der öffentlichen Erschließung über die Drostenstraße bei Berücksichtigung der naturräumlichen Bedingungen.
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet “Eulenflucht“ befindet sich im zentralen Bereich des Stadtteils Gehlsdorf.
Der räumliche Geltungsbereich wird örtlich begrenzt
im Nordosten: durch den Entwässerungsgraben,
im Südosten: durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,
im Südwesten: durch die Bebauung an der Drostenstraße und
im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8 und 185/9 bis zur
Höhe der Hausnummer 17 Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2).
Er umfasst die Flurstücke 185/8 (teilweise), 185/9 (teilweise), 186/15, 186/16, 191/2, 192/2 und 207/2 (teilweise) der Flur 1, Gemarkung Gehlsdorf.
Bestehende bebaute und zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke werden von der Planung nicht erfasst.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 2 ha.
Als Kartengrundlage dient der Lage- und Höhenplan des Vermessungsbüros Lorenz, Vermessungs- und Kartenwesen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin aus Rostock mit Stand vom 29. November 2016 auf der Grundlage der ALK der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.