8.13. Externe Ausgleichsmaßnahmen
Der externe Ausgleich erfolgt als Sammelausgleichsmaßnahme im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und hier bei Niederhagen auf den Flurstücken 165, 167/3, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 176/4 der Flur 13 in der Gemarkung Rostocker Heide.
Die Sammelausgleichsmaßnahme setzt sich aus den folgenden Teilmaßnahmen zusammen:
Anlage von Wald durch Pflanzung (Umfang 6,60 ha)
Bestandsbegründung mit standortgerechten Laubbaumarten aus anerkannten Forstsaatgutbeständen aus den für Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Herkünften
Festlegung der Gehölzartenzusammensetzung und der Pflanzverbände in der Ausführungsplanung auf der Grundlage einer forstrechtlichen Standortkartierung in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde
Pflanzqualitäten 50 bis 80 cm
Pflanzabstände 2,0 m x 1,0 m
Erstellung von Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss (Zaunhöhe 2,20 m, rotwildsicher)
Vorgaben zur Pflege:
Durchführung von Pflegemaßnahmen nach forstlichen Vorgaben
Anlage von Waldrändern (Umfang 1,35 ha)
Breite des Waldrandes: 10 m
Verwendung von standortheimischen Laubholzarten, wie z.B. Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata und C. monogyna), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Wildapfel (Malus sylvestris), Traubenkirsche (Prunus padus), Schlehe (Prunus spinosa), Wildbirne (Pyrus pyraster), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Hundsrose (Rosa canina), Himbeere (Rubus idaeus), Salweide (Salix caprea), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Verwendung von gebietseigenem Pflanzgut
mind. 5 verschiedene Straucharten
Pflanzqualitäten und -größen: Sträucher, mind. 60/100 cm, 3-triebig
Pflanzabstände: Sträucher im Verband 1,0 m x 1,5 m
Erstellung von Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss (Zaunhöhe 2,20 m, rotwildsicher)
Nachpflanzung bei mehr als 10 % Ausfall, bedarfsweise Bewässerung und Instandsetzung der Schutzeinrichtungen
Abbau der Schutzeinrichtungen bei gesicherter Kultur, frühestens nach 10 Jahren
zur Aufrechterhaltung der typischen Waldrandzonierung im Bedarfsfall Beseitigung von Bäumen bei Gefahr des Überwachsens des Strauchsaumes
Pflegemaßnahmen des Strauchsaumes beschränken sich auf seitliche Schnittmaßnahmen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern
Vorgaben zur Unterhaltungspflege:
keine wirtschaftliche Nutzung
Anlage einer Feldhecke (Umfang 0,32 ha)
Verwendung von standortheimischen Laubholzarten aus möglichst gebietseigenen Herkünften, wie z.B. Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Ein- und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata und C. monogyna), Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), Wildapfel (Malus sylvestris), Schlehe (Prunus spinosa), Wildbirne (Pyrus pyraster), Stieleiche (Quercus robur), Hundsrose (Rosa canina), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Verwendung von mind. 5 Straucharten und mind. 2 Baumarten
Pflanzqualitäten und -größen: Sträucher 60/100 cm, 3-triebig
Pflanzung von einzelnen großkronigen Bäumen als Überhälter (Bäume I. Ordnung) in Abständen von ca. 15-20 m untereinander (Stammumfang 14/16 cm) mit Zweibocksicherung
Pflanzabstände: Sträucher im Verband 1,0 m x 1,5 m
Sicherung der Pflanzung durch Schutzeinrichtung gegen Wildverbiss
Reihenzahl: 5 im Abstand von 1,5 m
beidseitiger Saum von 2 m Abstand vom Stammfuß
Vorgaben zur Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:
Pflege der Gehölze durch 1-2malige Mahd über einen Zeitraum von 5 Jahren
Nachpflanzen der Bäume bei Ausfall, bei Sträuchern bei mehr als 10 % Ausfall
bedarfsweise Bewässerung und Instandsetzung der Schutzeinrichtungen
Entfernung der Verankerung der Bäume nach dem 5. Standjahr
Abbau der Schutzeinrichtungen bei gesicherter Kultur, frühestens nach 5 Jahren
Vorgaben zur Unterhaltungspflege:
Pflegemaßnahmen des Strauchsaumes beschränken sich auf seitliche Schnittmaßnahmen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern
kein Auf-den-Stock-Setzen
Umwandlung von Acker in extensive Mähwiesen (Umfang 5,96 ha)
Ersteinrichtung durch Selbstbegrünung oder Einsaat von bis zu 50% der Maßnahmenfläche mit regional- und standorttypischem Saatgut („Regiosaatgut“)
Vorgaben zur Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:
Entwicklungspflege durch Aushagerungsmahd im 1.-5. Jahr zweimal jährlich zwischen 1. Juli und 30. Oktober mit Abfuhr des Mähgutes
bei vermehrten Auftreten des Jakobs-Kreuzkrautes oder anderer Problempflanzen Durchführung früherer Mahdtermine nach Vereinbarung mit der uNB
Vorgaben zur Unterhaltungspflege:
Mahd nicht vor dem 1. Juli mit Abfuhr des Mähgutes
Mahd höchstens einmal jährlich aber mind. alle 3 Jahre
Mahdhöhe 10 cm über Geländeoberkante, Mahd mit Messerbalken
dauerhaft kein Umbruch und keine Nachsaat
Walzen und Schleppen nicht im Zeitraum vom 1.März bis zum 15. September
dauerhaft kein Einsatz von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln
Umwandlung von Acker in Brachfläche mit Nutzungsoption als Mähwiese (Umfang 0,55 ha)
spontane Begrünung (keine Einsaat)
Vorgaben zur Nutzungsoption:
Flächennutzung als einschürige extensive Mähwiese
Mahd nicht vor dem 1. September mit Abfuhr des Mähgutes
Mahd höchstens einmal jährlich aber mind. alle 3 Jahre
Mahdhöhe 10 cm über Geländeoberkante, Mahd mit Messerbalken
Ausschluss von jeglichen weiteren Arbeiten und Maßnahmen auf der Fläche, wie Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Einsaaten, Umbruch, Bodenbearbeitung, Melioration u.ä.
bei Unterlassung der Mahd über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren Überlassung der betroffenen Flächen einer dauerhaft ungestörten natürlichen Entwicklung (freie Sukzession)
Die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen hat spätestens in der der Bauerschließung folgenden Pflanzperiode zu erfolgen.
Die Maßnahmenflächen sind drainiert. Im Bereich der Maßnahmenflächen sind die Drainagen aufzuheben. Das verbleibende Drainagesystem außerhalb der Maßnahmenflächen ist so umzubauen, dass dessen Funktionstüchtigkeit außerhalb der Maßnahmenflächen gewährleistet bleibt.