Planungsdokumente: 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a *Gutshof Sparow* Nossentiner Hütte

Begründung

Lage des Plangebietes

Abb. 1: Übersichtskarte (Quelle: GeoPortal.MV, 20.06.2024); bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

Das Plangebiet liegt zentral im Ortsteil Sparow. Es umfasst den gesamten Bereich des Gutshofes. Dazu gehören das Hotel, die Sporthalle, die Remise mit angeschlossenen Stellplätzen, die Kapelle, das alte Sägewerk und die südlich gelegenen Ferienappartements. Aus östlicher Richtung kommend erstreckt sich das Gebiet südlich der zentralen Straße.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 19/2 tlw., der Flur 2 und die Flurstücke 48/1, 48/2 tlw., 48/4, 50/3, 53/5, 53/8, 53/9, 54/3, 55/2, 56/2, 59/3 tlw., 59/4, 62/2, 63/1, 64, 66, 68/1, 70 tlw., der Flur 3, Gemarkung Sparow. Mit der 2. Änderung wird nun auch das Flurstück 62/2 neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Weiterhin wird ein Teilbereich des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 b „Gutsdorf Sparow“ in den Geltungsbereich mit einbezogen (59/3 tlw. und 59/4).

1. Ziele der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Die Resort Gutshof Sparow GmbH plant, das Resort grundlegend zu renovieren und zu erweitern. Das bestehende Gutshaus wird saniert, renoviert und zusätzlich mit zwei Bettentraktflügeln auf der linken und rechten Seite erweitert. Weitere Nutzungen wie eine moderne und großzügige Spaanlage und eine Gastronomie werden ergänzt. Diese Ziele wurden planungsrechtlich bereits durch die 1. Änderung und den Ursprungsplan des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert, jedoch waren das SPA und der Gastronomiebereich in eigenständigen Gebäuden geplant. Mit der vorliegenden 2. Änderung und Ergänzung soll das SPA und die Gastronomie in das Gutshotel integriert werden. Die Remise und das alte Sägewerk bleiben erhalten und werden in die Gesamtkonzeption integriert. Das nunmehr erworbene Inselgrundstück, Flurstück 62/2, das bisher in Fremdeigentum lag, kann nun ebenfalls baulich genutzt werden und soll durch ein Naturerlebnishaus ergänzt werden. Die Stellplatzanlage wird neu geordnet und Ferienhäuser im Bereich der Teiche und der Appartementhäuser runden den Hotelbetrieb ab. Für diese neue Konzeption ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, einschließlich seiner 1. Änderung erforderlich. Die vorliegende 2. Änderung und Ergänzung ersetzt den Ursprungsplan und die 1. Änderung vollumfänglich. Sie nimmt einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1b „Gutsdorf Sparow“ auf und ersetzt die getroffenen Festsetzungen. Weiterhin wird die zukünftige Nutzung der Ergänzungsfläche geregelt.

Abb. 2: Übersichtskarte über die Änderungen der Geltungsbereiche (Quelle: GeoPortal.MV, 20.06.2024); bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

2. Zweck des Bebauungsplanes

Die 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1a *Gutshof Sparow* enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung und Neuordnung der vorgesehenen Flächen für einen Beherbergungsbetrieb mit zugehörigen Nebenanlagen. Die Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beinhalten:

  • Ergänzung des Geltungsbereiches um die Flurstücke 62/2, 59/3 tlw. und 59/4
  • Anpassung der Baugrenzen an das aktuelle Planvorhaben
  • Anpassung der Baugebiete, einschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung (SO Hotel, SO Verwaltung und Freizeit sowie SO Ferienhäuser 1-3) mit Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Anpassung der Zulässigkeit von Flachdächern für Nebenanlagen und untergeordnete Gebäudeteile im gesamten Gebiet
  • Anpassung der Verkehrsflächen und Parkflächen
  • Zulässigkeit von PV-Anlagen auf dem Parkplatz
  • Kleingewässer nördlich der Allee als textliche Festsetzung und nicht mehr als Planzeichen
  • Aktualisierung der Baumliste „zu fällende Bäume“ einschließlich der Anpflanzgebote zur Kompensation
  • Anpassung der Einzelstandorte der Lindenallee bei Neuanpflanzung
  • Regelung zum Erhalt des Obstbaumcharakters (bei Fällung Neuanpflanzung)
  • Ausweisung eines Spielplatzes