Für die Einschätzung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter durch die Bebauungsplanung werden jeweils zwei Informationsebenen miteinander verschnitten: die Funktionseignung, d. h. die ökologische Empfindlichkeit des jeweiligen Schutzgutes sowie die Intensität der geplanten Nutzung. Durch die Verknüpfung der beiden Informationen, wird der Grad der Beeinträchtigung bzw. das ökologische Risiko gegenüber der geplanten Nutzung, entsprechend der nachfolgenden Matrix, abgeleitet (Abb. x). Dabei wird ein dreistufiges Bewertungssystem angewendet, mit den Ausprägungen gering, mittel, hoch bzw. Stufe 1, Stufe 2, Stufe 3.
Tab. 2: Bewertungsmatrix
Funktionseignung des Schutzgutes | Intensität der Nutzung |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Stufe 1 | Geringe Beeinträchtigung Stufe 1 | Geringe Beeinträchtigung Stufe 1 | Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2 |
Stufe 2 | Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2 | Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2 | Hohe Beeinträchtigung Stufe 3 |
Stufe 3 | Mittlere Beeinträchtigung Stufe 2 | Hohe Beeinträchtigung Stufe 3 | Hohe Beeinträchtigung Stufe 3 |
Für die konkrete Einschätzung werden je nach Schutzgut Indikatoren gewählt, die am ehesten geeignet sind, die Wirkungszusammenhänge zu verdeutlichen. Als Bewertungsmaßstab für die Schutzgüter dienen u. a. die Ziele des Natur- und Umweltschutzes (vgl. Kap. 4.1.4), insbesondere das Umweltqualitätszielkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO 2005). Dieses definiert vorsorgeorientierte Qualitätsziele für die einzelnen Umweltmedien in Rostock. Die getroffene Einschätzung ist das Ergebnis eines Erfahrungs- und Abstimmungsprozesses der beteiligten Planer und Fachleute.
Tab. 3: Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Mensch/Lärm
geringe Lärmvorbelastung Stufe 1 | Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten |
erhöhte Lärmvorbelastung Stufe 2 | Orientierungswerte der DIN 18005 um weniger als 5 dB(A) überschritten |
hohe Lärmvorbelastung Stufe 3 | Orientierungswerte DIN 18005 um mehr als 5 dB(A) überschritten |
Tab. 4: Nutzungsintensität für das Schutzgut Mensch/Lärm
kaum wahrnehmbarer Anstieg der Lärmimmission Stufe 1 | Anstieg des Lärmpegels bis 1 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten |
wahrnehmbarer Anstieg der Lärmimmission Stufe 2 | Anstieg des Lärmpegels >1 < 3 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 dB(A) überschritten |
deutlicher Anstieg der Lärmimmission Stufe 3 | Anstieg des Lärmpegels um mehr als 3 dB(A); Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten |
Tab. 5: Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Mensch/Luft
geringe Vorbelastung Stufe 1 | Zielwerte für das Jahr 2015 unterschritten |
mittlere Vorbelastung Stufe 2 | Zielwerte für das Jahr 2015 erreicht bzw. überschritten |
hohe Vorbelastung Stufe 3 | Grenzwerte TA Luft überschritten |
Tab. 6: Nutzungsintensität für das Schutzgut Mensch/Luft
geringer Einfluss auf die Luftqualität Stufe 1 | Grünflächen, Campingplätze; geringes Verkehrsaufkommen |
Einfluss auf die Luftqualität Stufe 2 | Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete; erhöhtes Verkehrsaufkommen |
hoher Einfluss auf die Luftqualität Stufe 3 | Freizeitparks, Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze; Starkes Verkehrsaufkommen |
Tab. 7: Nutzungsintensität/Wirkzonen verkehrsbedingter Luftschadstoffemissionen
Wirkzone/Wirkintensität | 10 m (RQ + 2*10m) | 50 m (beidseitig) | 150 m (beidseitig) |
Schutzgut Lufthygiene DTV |
Einteilungskriterium | - | Schadstoffbelastung | - |
Hoch (3) Mittel (2) Gering (1) | generell hoch | ≥ 25.000 < 25.000 - | - |
Tab. 8: Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Fläche
geringe Empfindlichkeit Stufe 1 | innerstädtische Siedlungs- und Infrastruktur (u.a. Wohnbebauung, Industrie und Gewerbe, Verkehrsflächen), innerstädtische Brach- und Freiflächen, Baulücken |
mittlere Empfindlichkeit Stufe 2 | urbane Grünflächen (u.a. Parkanlagen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingärten), Feriendörfer, Campingplätze |
hohe Empfindlichkeit Stufe 3 | Grün- und Freiflächen im Außenbereich, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen |
Tab. 9: Nutzungsintensität für das Schutzgut Fläche
geringer Flächenverbrauch Stufe 1 | Grünflächen; (geringe Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung < 20 %) |
mittlerer Flächenverbrauch Stufe 2 | Feriendörfer, Campingplätze, Freizeitparks, Wohngebiete; (mittlere Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung < 60 %) |
hoher Flächenverbrauch Stufe 3 | Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete; (hohe Flächen(neu)inanspruchnahme - Neuversiegelung > 60 %) |
Tab. 10: Empfindlichkeit von Böden im Zusammenhang mit der Vorbelastung.
Aufgeschüttete, anthropogen veränderte Böden Stufe 1 | gestörte Bodenverhältnisse vorherrschend oder hoher Versiegelungsgrad (>60%) und/oder Altlast vorhanden (Regosole, Pararendzina beide auch als Gley oder Pseudogley, Gley aus umgelagertem Material) |
Natürlich gewachsene, kulturtechnisch genutzte, häufige Böden Stufe 2 | Land- und forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen mit für die Region häufigen Böden oder mittlerer Versiegelungsgrad (>20%<60%) und/oder punktuelle Schadstoffbelastungen (Gleye, Braun-, Fahl-, Parabraunerden, Pseudogleye, Podsole, Horti-, Kolluvisole, überprägtes Niedermoor) |
Natürlich gewachsene, seltene und/oder hochwertige Böden Stufe 3 | Seltene naturnahe Böden (< 1% Flächenanteil); naturgeschichtliches Dokument; hohe funktionale Wertigkeiten z.B. für die Lebensraumfunktion oder Regulation des Wasserhaushaltes, geringer Versiegelungsgrad (<20%), keine stofflichen Belastungen (Niedermoorböden, Humusgleye, Strandrohgleye und Podsole über Staugleyen) |
Tab. 11: Nutzungsintensität im Zusammenhang zum Schutzgut Boden.
geringe Flächeninanspruchnahme Stufe 1 | Grünflächen, Freizeitparks, Campingplätze (Neuversiegelungsgrad ≤ 20 %) |
erhöhte Flächeninanspruchnahme Stufe 2 | Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete (Neuversiegelungsgrad ≤ 60 %) |
hohe Flächeninanspruchnahme Stufe 3 | Gewerbegebiete, Industriegebiete, Parkplätze (Neuversiegelungsgrad > 60 %) |
Tab. 12: Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Gewässer
Anthropogen vollständig überformte und belastete Gewässer Stufe 1 | Gewässer ist verrohrt und weist mit Güteklasse III-IV / IV starke bis übermäßige Verschmutzungen durch organische, sauerstoffzehrende Stoffe und damit weitgehend eingeschränkte Lebensbedingungen auf |
Gewässer offen, Gewässerbett technisch ausgebaut und mäßig belastet Stufe 2 | Gewässer ist nicht verrohrt, weist jedoch eine kulturbetonte naturferne Ausprägung auf und kann mit Gewässergüte II-III / III als belastet durch organische sauerstoffzehrende Stoffe mit eingeschränkter Lebensraumfunktion bezeichnet werden |
Naturnahes Gewässer Stufe 3 | Gewässer ist weitgehend anthropogen unbeeinflusst und weist mit Gewässergüte I / I-II / II lediglich mäßige Verunreinigungen und gute Lebensbedingungen aufgrund ausreichender Sauerstoffversorgung auf |
Tab. 13: Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers in Abhängigkeit von Flurabstand sowie Mächtigkeit und Substrat der Deckschicht
Verschmutzungsempfindlichkeit gering Stufe 1 | Hoher Grundwasserflurabstand bzw. hoher Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone; Grundwasser geschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen |
Verschmutzungsempfindlichkeit mittel Stufe 2 | mittlerer Grundwasserflurabstand bzw. Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone < 80 % >20 %; Grundwasser teilweise geschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen |
Verschmutzungsempfindlichkeit hoch Stufe 3 | geringer Grundwasserflurabstand bzw. Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone <20 %; Grundwasser ungeschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen |
Tab. 14: Nutzungsintensität im Zusammenhang zum Schutzgut Grundwasser
geringe Eintragsgefährdung Stufe 1 | Grünflächen, Freizeitparks, Campingplätze |
erhöhte Eintragsgefährdung Stufe 2 | Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete |
hohe Eintragsgefährdung Stufe 3 | Gewerbegebiete, Industriegebiete, Parkplätze |
Tab. 15: Nutzungsintensität/Wirkzonen verkehrsbedingter Einträge im Zusammenhang zum Grundwasser
Wirkzone/Wirkintensität | 10 m (RQ + 2*10m) | 50 m (beidseitig) | 150 m (beidseitig) |
Schutzgut Grundwasser DTV |
Einteilungskriterium | Verringerung der GW-Neubildung | GW-Gefährdung | GW-Gefährdung |
Hoch (3) Mittel (2) Gering (1) | generell hoch | >12.000 ≤ 12.000 – 5.000 ≤ 5.000 | - > 12.000 ≤ 12.000 |
Tab. 16: Empfindlichkeit gegenüber Hochwasser
Hochwasserschutz unbeachtlich Stufe 1 | Plangebiet liegt nicht im überflutungsgefährdeten Bereich bzw. Maßnahmen des Hochwasserschutzes (StAUN) sind vorgesehen |
Hochwasserschutz muss berücksichtigt werden Stufe 2 | Plangebiet liegt im überflutungsgefährdeten Bereich |
Überflutungsbereich Stufe 3 | Plangebiet liegt im Überflutungsbereich; Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind aus naturschutzfachlichen Gründen nicht vorgesehen (Retentionsraum) |
Tab. 17: Nutzungsintensität der Planung gegenüber Gewässern und Überflutungsbereichen
Geringer Einfluss der Nutzung Stufe 1 | Grünflächen, Freizeitparks, Campingplätze (Neuversiegelungsgrad ≤ 20 %); geringe Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag |
erhöhter Einfluss durch die Nutzung Stufe 2 | Feriendörfer, Wohngebiete, Mischgebiete (Neuversiegelungsgrad ≤ 60 %); erhöhte Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag |
Hoher Einfluss durch die Nutzung Stufe 3 | Gewerbegebiete, Industriegebiete, Parkplätze (Neuversiegelungsgrad > 60 %); hohe Wahrscheinlichkeit von Stoffeintrag |
Tab. 18: Funktionseignung der Klimatoptypen
geringe klimaökologische Bedeutung Stufe 1 | Keine Frischluftproduktion (Stadtklimatop, Industrie- Gewerbeflächenklimatop, Innenstadtklimatop) keine Frischluftbahn |
mittlere klimaökologische Bedeutung Stufe 2 | Mittlere Kaltluftentstehung (Gartenstadtklimatop, Parkklimatop, Waldklimatop) keine Frischluftbahn |
hohe klimaökologische Bedeutung Stufe 3 | Hohe Kaltluftproduktion (Freilandklimatop, Feuchtflächenklimatop, Grünanlagenklimatop) Frischluftbahn vorhanden |
Tab. 19: Nutzungsintensität auf das Schutzgut Klima.
geringe Flächenversiegelung/ geringe Behinderung einer Frischluftbahn Stufe 1 | Grünflächen, Campingplätze |
erhöhte Flächenversiegelung/ mögliche Behinderung einer Frischluftbahn Stufe 2 | Feriendörfer, Freizeitparks, Wohngebiete, Mischgebiete |
hohe Flächenversiegelung/ Zerschneidung einer Frischluftbahn Stufe 3 | Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze |
Tab. 20: Empfindlichkeit von Biotopen im Zusammenhang mit der Vorbelastung.
geringer Biotopwert Stufe 1 | häufige, stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen; geringe Arten- und Strukturvielfalt |
mittlerer Biotopwert Stufe 2 | weitverbreitete, ungefährdete Biotoptypen; hohes Entwicklungspotential; mittlere Arten- und Strukturvielfalt |
hoher Biotopwert Stufe 3 | stark bis mäßig gefährdete Biotoptypen; bedingt bzw. kaum ersetzbar; vielfältig strukturiert, artenreich |
Tab. 21: Empfindlichkeit von Arten im Zusammenhang mit ihrer Gefährdung.
geringer Schutzgrad/ geringe Empfindlichkeit Stufe 1 | keine Arten der Roten Liste M-V bzw. der BArtSchV im Bebauungsplangebiet |
mittlerer Schutzgrad/ mittlere Empfindlichkeit Stufe 2 | gefährdete Arten, potenziell gefährdete im Bebauungsplangebiet |
hoher Schutzgrad/ hohe Empfindlichkeit Stufe 3 | mindestens eine vom Aussterben bedrohte Art; stark gefährdete Arten im Bebauungsplangebiet |
Tab. 22: Nutzungsintensität von Bebauungsplantypen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere.
geringe Einwirkung Stufe 1 | Grünflächen |
erhöhte Einwirkung Stufe 2 | Feriendörfer, Campingplätze, Wohngebiete, Freizeitparks |
hohe Einwirkung Stufe 3 | Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete |
Tab. 23: Empfindlichkeit/Gewährleistung der Biologische Vielfalt
geringer Schutzgrad/ geringe Empfindlichkeit Stufe 1 | kein Biotopverbund bzw. Barrieren und lebensfeindliche Nutzungen in räumlicher Nähe |
mittlerer Schutzgrad/ mittlere Empfindlichkeit Stufe 2 | Abstand zu gleichartigen Biotopen < 500 m |
hoher Schutzgrad/hohe Empfindlichkeit Stufe 3 | bestehender Biotopverbund zwischen gleichartigen Biotopen, einschließlich 200 m Abstand |
Tab. 24: Nutzungsintensität von Bauflächen im Hinblick auf Biologische Vielfalt
geringe Einwirkung Stufe 1 | kein Einfluss auf Biotopverbund |
erhöhte Einwirkung Stufe 2 | Einfluss auf den Abstand von 500 m innerhalb des Biotopverbundes |
hohe Einwirkung Stufe 3 | Zerschneidung des Biotopverbundes, einschließlich des 200 m Abstandes |
Tab. 25: Empfindlichkeit/Vorbelastung für das Schutzgut Landschaftsbild
geringer visueller Gesamteindruck Stufe 1 | keine differenzierbaren Strukturen, deutlich überwiegender Anteil anthropogener Elemente ( 25 % naturnah), geringe Ursprünglichkeit |
mittlerer visueller Gesamteindruck Stufe 2 | differenzierbare und naturnahe Elemente erlebniswirksam, überwiegend störungsarme, anthropogen überprägte Elemente (> 25 % naturnah); überwiegend ursprünglicher Charakter; Vorsorgeraum für die Entwicklung von Natur und Landschaft |
hoher visueller Gesamteindruck Stufe 3 | deutlich überwiegender Anteil differenzierbarer und naturnaher, erlebniswirksamer Elemente/Strukturen (> 75 % naturnah); in besonderem Maß ursprünglich; Vorrangraum für die Entwicklung von Natur und Landschaft |
Tab. 26: Nutzungsintensität verschiedener Bebauungsplangebiete auf das Landschaftsbild
geringe Verfremdung Stufe 1 | Grünflächen |
erhöhte Verfremdung Stufe 2 | Campingplätze, Wohngebiete, Parkplätze, Feriendörfer |
hohe Verfremdung Stufe 3 | Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Mischgebiete, Freizeitparks |
Tab. 27: Funktionseignung von Kultur- und Sachgütern
geringe denkmalpflegerische Relevanz Stufe 1 | keine Werte- oder Funktionselemente im Plangebiet oder angrenzend |
mittlere denkmalpflegerische Relevanz Stufe 2 | Werte - oder Funktionselemente in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet |
hohe denkmalpflegerische Relevanz Stufe 3 | Werte- oder Funktionselemente im Plangebiet |
Tab. 28: Nutzungsintensität von Bebauungsplantypen auf Kultur- Sachgüter
geringer Wertverlust Stufe 1 | Grünflächen, Campingplätze (Versiegelungsgrad < 20 %; keine massiven Baukörper) |
erhöhter Wertverlust Stufe 2 | Wohngebiete, Freizeitparks, Feriendörfer (Versiegelungsgrad < 60 %; massive Baukörper möglich) |
hoher Wertverlust Stufe 3 | Großflächiger Einzelhandel, Industriegebiete, Parkplätze, Mischgebiete (Versiegelungsgrad > 60 %; massive Baukörper) |