Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.4. Ziele des Natur- und Umweltschutzes

Die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ergeben sich aus dem entsprechenden Fachrecht sowie Kommunal- und Landesplänen bzw. -programmen. Das Fachrecht wird bei der Behandlung der Schutzgüter (Kap. 4.2) aufgeführt. Nachfolgend werden die Anforderungen aus übergeordneten Plänen und kommunalen Konzepten dargestellt.

Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (HRO 2013)

Im Landschaftsplan sind der westliche und mittlere Teil des Plangebietes sowie der Bereich des Zingelgrabens als naturnahe Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet (Abb. 2). Auf der östlichen Gewerbefläche sind örtliche Bodenbelastungen ausgewiesen. Die südlich angrenzende Unterwarnow ist ein Gebiet mit sehr hoher Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (HRO 2013).

Abbildung 13: Ausschnitt des Plangebietes aus dem Landschaftsplan Rostock (blau-weiße Linie - Geltungsbereich)

Umwelt- und Freiraumkonzept Rostock (HRO 2021, in Bearbeitung)

Gemäß dem Entwurf des derzeit in Erarbeitung befindlichen Umwelt- und Freiraumkonzeptes Rostocks liegt das Plangebiet teilweise in der Freiraumachse „Altstadtblick“. Ein wichtiges Ziel für die Gebietsentwicklung ist hier u. a. die Qualifizierung des Speck- und Zingelgrabens.

Lärmaktionsplanung (HRO 2018)

Ziel der Rostocker Lärmaktionsplanung (LAP) ist eine wesentliche Verringerung der Einwohner, die dauerhaft gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Der Dierkower Damm ist eine Hauptverkehrsstraße zur Erschließung der Stadtteile Dierkow und Toitenwinkel und als Teil des Untersuchungsraumes regelmäßiger Lärmkartierungen. Lt. LAP Stufe 3 (HRO 2018) schließt sich im Südosten an das Plangebiet der Lärmbrennpunkt S9 (Dierkower Damm und Petridamm) mit Lärmpegeln von > 65 dB(A) Tags und > 60 dB(A) Nachts bedingt durch Straßenverkehr an. Die Straßenbahn bedingt dagegen keine Lärmpegelüberschreitungen mehr. Weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung

Rostocker Umweltqualitätsziele (HRO 2005, 2019)

Mit Beschluss des Umweltqualitätszielkonzeptes hat Rostock eigene, kommunale Ziele für die verschiedenen Umweltmedien festgelegt. Nachfolgend werden die Ziele mit besonderer Relevanz für das Plangebiet aufgeführt (soweit nicht bereits bei LAP benannt). Sie fließen ein bei den Bewertungsmaßstäben zur Einschätzung der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter (vgl. Kap. 4.3.4).

Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt:

Entwicklung der Biotope der Hansestadt Rostock zu einem möglichst durchgängigen Biotopverbundsystem für Gewässer, Gehölze und Grünland

Entfernung der Lebensräume des Biotopverbundsystems maximal 200 m

Erhaltung und langfristige Stabilisierung der in den Lebensraumtypen Rostocks lokal vorkommenden, insbesondere gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, in einem möglichst breiten Artenspektrum

bei gesetzlich geschützten Biotopen: durchgängige Einhaltung einer Saumbreite von 2 m, eines Mindestabstandes von 30 m zu intensiver Nutzung sowie 60 m zu Bebauung (soweit nicht gesetzlich geregelt)

Schutzgüter Fläche und Boden:

Schutz von geschützten Böden (Schutzwürdigkeit Stufe 3 lt. Bodenschutzkonzept, HRO 2018) vor baulicher Inanspruchnahme

Wiedernutzbarmachung städtischer Brachflächen und heute ungenutzte Siedlungsflächen sowie Sanierung und Beseitigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen

bei Nachverdichtung und Neuerschließungen Bevorzugung von Aufschüttungsbereichen und von Bauweisen zur Reduzierung des Flächenbedarfs

Schutz von Freiflächen (Flächen ohne bauliche Anlagen)

Freihaltung von Niedermoorböden inkl. einer Schutzzone von mind. 60 m von baulichen Maßnahmen

Schutzgut Wasser:

Vergrößerung von Überflutungsbereichen als wichtiger Lebensraum

Sicherung von Siedlungsflächen vor Hochwasser

Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässer

Freihaltung der Küsten- und Gewässerrandstreifen

Schutzgut Luft und Klima:

Reduzierung der CO2-Emissionen pro Einwohner bis 2050 um 95 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 durch: Reduzierung der Endenergieverbräuche, weitgehende Umstellung der Energieversorgung von fossilen auf regenerative Energieträger

Förderung von Luftaustauschprozessen durch Freihaltung von Frischluftbahnen und Erhalt bestehender Frischluftentstehungsgebiete (lt. Stadtklimakarte)

Vermeidung der Ausbildung bzw. Verschärfung vorhandener klimatischer Belastungsbereiche (lt. Stadtklimakarte)

Einhaltung und sichere Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte, seit 2020 Halbierung der gesetzlichen Grenzwerte

Sonstige Pläne und Programme

Der Luftreinhalteplan für die Hansestadt Rostock (2008, Neuauflage 2015) Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MMR 2016) sowie der Gutachterliche Landschaftsrahmenplan (GLRP) der Planungsregion Mittleres Mecklenburg-Rostock (2007) treffen keine Aussagen zum Bebauungsplangebiet.

Schutzgebiete

Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb internationaler Schutzgebiete. Der südliche Teil des Geltungsbereiches liegt jedoch im Küstenschutzstreifen der Unterwarnow, der gem. § 29 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) 150 m land-/seewärts der Mittelwasserlinie umfasst. Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 4 gilt für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen als Ausnahme vom Verbot der Errichtung baulicher Anlagen im Küstenschutzstreifen sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung gesetzlich geschützter Biotope.

Im Geltungsbereich sowie direkt angrenzend liegen ganz oder teilweise geschützte Biotope gem. § 20 NatSchAG M-V, u. a. naturnahe Feldgehölze sowie Röhrichtbestände und Riede, insbesondere am Warnowufer. Das kommunale Umweltqualitätsziel sieht (HRO 2005) einen Mindestabstand von 60 m zwischen gesetzlich geschützten Biotopen und baulichen Nutzungen vor (s. o.). Im Nordosten des Plangebietes, ca. 75 Meter entfernt liegt das Landschaftsschutzgebiet „Carbäkniederung“.

4.1.5. Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang

Für die Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird i. d. R. der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Untersuchungsraum herangezogen. Umfang und Untersuchungstiefe wurden im Untersuchungsrahmen vom 21.12.2020 festgelegt. Zur Einschätzung der Bestandssituation und Bewertung der Auswirkungen wurden nachfolgende Fachgutachten erarbeitet:

Schutzgut Tiere, Pflanzen, Landschaft und Biologische Vielfalt:

flächendeckende Biotoptypen- und Nutzungskartierung (Maßstab 1:1.000, Jahr 2014, Aktualisierung der Kartierung mit Geländebegehung (2019)

Kartierung des Baumbestandes (2019)

Erfassung geschützter und gefährdeter Pflanzen und Tiere: Brutvögel (Kartierung März-Juni 2019), Reptilien (Kartierung Mai-September 2019), Fledermäuse (Kartierung April-Oktober 2019), Amphibien (Kartierung März-Juni 2019), Ichthyofauna (Kartierung April-September 2019), Kartierung (Rastvogel März-September 2019), ergänzende Untersuchungen zum Vorkommen der Zwergdommel (2021)

Fachbeitrag Artenschutz

Grünordnungsplan

Schutzgut Boden:

Orientierende Altlastuntersuchung (2019)

Baugrunduntersuchung (2019)

Schutzgut Wasser:

Hydrologischer Fachbeitrag Wasser (in Erarbeitung)

Schutzgut Klima:

Energiekonzept (in Erarbeitung)

Schutzgut Mensch / Bevölkerung und Gesundheit:

Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung von Lärmauswirkung auf die geplanten Nutzungen und von diesen ausgehend sowie Empfehlungen für Festsetzungen (2020/21)

Geruchsgutachten zur Überprüfung der Beeinflussung der Lufthygiene innerhalb und angrenzend des Bebauungsplangebietes (2021)

Darüber hinaus erfolgte die Beurteilung anhand vorliegender Fachdaten zum Umwelt- und Naturschutz der jeweils zuständigen Ämter.

4.2. Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen

Kapitel in Bearbeitung