4.1.4. Ziele des Natur- und Umweltschutzes
Die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ergeben sich aus dem entsprechenden Fachrecht sowie Kommunal- und Landesplänen bzw. -programmen. Das Fachrecht wird bei der Behandlung der Schutzgüter (Kap. 4.2) aufgeführt. Nachfolgend werden die Anforderungen aus übergeordneten Plänen und kommunalen Konzepten dargestellt.
Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (HRO 2013)
Im Landschaftsplan sind der westliche und mittlere Teil des Plangebietes sowie der Bereich des Zingelgrabens als naturnahe Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet (Abb. 2). Auf der östlichen Gewerbefläche sind örtliche Bodenbelastungen ausgewiesen. Die südlich angrenzende Unterwarnow ist ein Gebiet mit sehr hoher Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (HRO 2013).
Abbildung 13: Ausschnitt des Plangebietes aus dem Landschaftsplan Rostock (blau-weiße Linie - Geltungsbereich)
Umwelt- und Freiraumkonzept Rostock (HRO 2021, in Bearbeitung)
Gemäß dem Entwurf des derzeit in Erarbeitung befindlichen Umwelt- und Freiraumkonzeptes Rostocks liegt das Plangebiet teilweise in der Freiraumachse „Altstadtblick“. Ein wichtiges Ziel für die Gebietsentwicklung ist hier u. a. die Qualifizierung des Speck- und Zingelgrabens.
Lärmaktionsplanung (HRO 2018)
Ziel der Rostocker Lärmaktionsplanung (LAP) ist eine wesentliche Verringerung der Einwohner, die dauerhaft gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Der Dierkower Damm ist eine Hauptverkehrsstraße zur Erschließung der Stadtteile Dierkow und Toitenwinkel und als Teil des Untersuchungsraumes regelmäßiger Lärmkartierungen. Lt. LAP Stufe 3 (HRO 2018) schließt sich im Südosten an das Plangebiet der Lärmbrennpunkt S9 (Dierkower Damm und Petridamm) mit Lärmpegeln von > 65 dB(A) Tags und > 60 dB(A) Nachts bedingt durch Straßenverkehr an. Die Straßenbahn bedingt dagegen keine Lärmpegelüberschreitungen mehr. Weiteres Ziel der Lärmaktionsplanung
Rostocker Umweltqualitätsziele (HRO 2005, 2019)
Mit Beschluss des Umweltqualitätszielkonzeptes hat Rostock eigene, kommunale Ziele für die verschiedenen Umweltmedien festgelegt. Nachfolgend werden die Ziele mit besonderer Relevanz für das Plangebiet aufgeführt (soweit nicht bereits bei LAP benannt). Sie fließen ein bei den Bewertungsmaßstäben zur Einschätzung der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter (vgl. Kap. 4.3.4).
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt:
Entwicklung der Biotope der Hansestadt Rostock zu einem möglichst durchgängigen Biotopverbundsystem für Gewässer, Gehölze und Grünland
Entfernung der Lebensräume des Biotopverbundsystems maximal 200 m
Erhaltung und langfristige Stabilisierung der in den Lebensraumtypen Rostocks lokal vorkommenden, insbesondere gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, in einem möglichst breiten Artenspektrum
bei gesetzlich geschützten Biotopen: durchgängige Einhaltung einer Saumbreite von 2 m, eines Mindestabstandes von 30 m zu intensiver Nutzung sowie 60 m zu Bebauung (soweit nicht gesetzlich geregelt)
Schutzgüter Fläche und Boden:
Schutz von geschützten Böden (Schutzwürdigkeit Stufe 3 lt. Bodenschutzkonzept, HRO 2018) vor baulicher Inanspruchnahme
Wiedernutzbarmachung städtischer Brachflächen und heute ungenutzte Siedlungsflächen sowie Sanierung und Beseitigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
bei Nachverdichtung und Neuerschließungen Bevorzugung von Aufschüttungsbereichen und von Bauweisen zur Reduzierung des Flächenbedarfs
Schutz von Freiflächen (Flächen ohne bauliche Anlagen)
Freihaltung von Niedermoorböden inkl. einer Schutzzone von mind. 60 m von baulichen Maßnahmen
Schutzgut Wasser:
Vergrößerung von Überflutungsbereichen als wichtiger Lebensraum
Sicherung von Siedlungsflächen vor Hochwasser
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässer
Freihaltung der Küsten- und Gewässerrandstreifen
Schutzgut Luft und Klima:
Reduzierung der CO2-Emissionen pro Einwohner bis 2050 um 95 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 durch: Reduzierung der Endenergieverbräuche, weitgehende Umstellung der Energieversorgung von fossilen auf regenerative Energieträger
Förderung von Luftaustauschprozessen durch Freihaltung von Frischluftbahnen und Erhalt bestehender Frischluftentstehungsgebiete (lt. Stadtklimakarte)
Vermeidung der Ausbildung bzw. Verschärfung vorhandener klimatischer Belastungsbereiche (lt. Stadtklimakarte)
Einhaltung und sichere Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte, seit 2020 Halbierung der gesetzlichen Grenzwerte
Sonstige Pläne und Programme
Der Luftreinhalteplan für die Hansestadt Rostock (2008, Neuauflage 2015) Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MMR 2016) sowie der Gutachterliche Landschaftsrahmenplan (GLRP) der Planungsregion Mittleres Mecklenburg-Rostock (2007) treffen keine Aussagen zum Bebauungsplangebiet.
Schutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb internationaler Schutzgebiete. Der südliche Teil des Geltungsbereiches liegt jedoch im Küstenschutzstreifen der Unterwarnow, der gem. § 29 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) 150 m land-/seewärts der Mittelwasserlinie umfasst. Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 4 gilt für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen als Ausnahme vom Verbot der Errichtung baulicher Anlagen im Küstenschutzstreifen sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung gesetzlich geschützter Biotope.
Im Geltungsbereich sowie direkt angrenzend liegen ganz oder teilweise geschützte Biotope gem. § 20 NatSchAG M-V, u. a. naturnahe Feldgehölze sowie Röhrichtbestände und Riede, insbesondere am Warnowufer. Das kommunale Umweltqualitätsziel sieht (HRO 2005) einen Mindestabstand von 60 m zwischen gesetzlich geschützten Biotopen und baulichen Nutzungen vor (s. o.). Im Nordosten des Plangebietes, ca. 75 Meter entfernt liegt das Landschaftsschutzgebiet „Carbäkniederung“.