Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.5. Altlasten und Bodenbelastung

Für die Altlastenuntersuchung des Plangebiets wurde das Büro Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt die Auswirkungen der langjährigen Gewerbenutzung des Standorts auf die anschließenden Nutzungen zu überprüfen.

Die Ergebnisse der ausgeführten umweltchemischen Untersuchungen zeigen innerhalb der Auffüllungen verbreitet Schadstoffgehalte, die oberhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen und somit als schädliche Bodenveränderung im Sinne des BBodSchG einzustufen sind. Dies gilt sowohl für oberflächennahe als auch für tiefer liegende Bodenproben und betrifft insbesondere die PAK und Schwermetalle. Deutliche Überschreitungen der Vorsorgewerte wurden allerdings nur lokal festgestellt.

Auf den Flächen des Bauhofes des Tiefbauamtes (Fläche A I) wurden, wie bereits in einer vergangenen Untersuchung aus dem Jahr 1996, erhöhte MKW-Gehalte ermittelt, die sich im Bereich des Maßnahmenschwellenwertes der LAWA1 befinden. Aufgrund der Eröffnung des Wirkungspfades Boden-Mensch in diesem Bereich wurde seitens der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde (StALU MM) eine Sanierung des Kontaminationsbereiches gefordert, sodass die geplante sensible Nutzung (Wohngebiet) etabliert werden kann.

Im Geltungsbereich wird einer möglichen vertikalen Verlagerung der Schadstoffe aus den Auffüllungen in die tieferen gut durchlässigen Sande durch die geringe Durchlässigkeit der durchgehend erbohrten organischen Böden entgegengewirkt. Nach den ersten Untersuchungen wurde eine horizontale Verlagerung aufgrund der Grundwasserströmungsrichtung nach Süden zur Unterwarnow hin angenommen. Diese Hypothese wurde durch weiterführende Grundwasseruntersuchungen widerlegt (siehe Kap.2.3.6).

Zur Beurteilung, ob die vorhandenen Bodenbelastungen mit den geplanten Nutzungen vereinbar sind, ist gemäß BBodSchV nur der Tiefenbereich 0,0 - 0,35m u. GOK (Wirkungspfad Boden–Mensch) bzw. 0,0 – 0,6 m u. GOK (Wirkungspfad Boden –Nutzpflanze) maßgebend.

Bei den ausgeführten Untersuchungen wurden im Tiefenbereich bis 1,0 m u. GOK keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV festgestellt, die den geplanten Nutzungen entgegenstehen würden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind daher im Ergebnis der ausgeführten Untersuchungen bei Beibehaltung (oder Anhebung) der bestehenden Geländeoberkanten keine Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen, ausgenommen der Fläche A I, erforderlich, um die geplanten Nutzungen realisieren zu können. Im Tiefenbereich > 1,0 m u. GOK wurden hingegen verbreitet Schadstoffgehalte festgestellt, die oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV liegen.

Im Falle von tieferen Abgrabungen sowie bei besonders sensiblen Nutzungen, wie z.B. Spielplätzen, ist daher einzelfallbezogen zu prüfen, ob Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Die vorhandenen Schadstoffe können durch den Menschen sowohl oral, dermal als auch inhalativ aufgenommen werden. Eine Aufnahme der Schadstoffe durch den Menschen müsste im Bedarfsfall bei tieferen Abgrabungen daher auf folgenden Wegen verhindert werden:

Austausch der belasteten Erdstoffe (Dekontamination) bis mindestens 0,6m u. GOK gegen umweltchemisch unbelastete Erdstoffe oder

Abdecken der belasteten Erdstoffe durch eine Bodenüberdeckung oder durch eine Versiegelung der Flächen (Sicherung). Grundwasseruntersuchungen wurden nicht ausgeführt. Im Bedarfsfall (z.B. im Falle einer geplanten Brauchwasserentnahme bzw. im Falle vertiefender Altlastenuntersuchungen) wird empfohlen diese auszuführen.

2.3.6. Grundwasser

Im Rahmen des Planverfahrens wurde ein vorläufiges Gutachten erstellt. Für das Gutachten „Grundwasseruntersuchungen“ vom 30.04.2021 wurden die Messungen am 11.01.2021 durchgeführt.

Grundwasserverhältnisse

Zum Zeitpunkt der Stichtagsmessung hatte das Grundwasser im Nordosten einen Flurabstand von rund 0,3m im Bereich des Dierkower Damm und im Südwesten in Richtung Warnow einen Flurabstand von rund 3,0m. Der freie, ungespannte Grundwasserspiegel lag nordöstlich überwiegend innerhalb der anthropogenen Auffüllungen und südwestlich überwiegend im Bereich der organogenen Schichten. Es gab keine lokale Abflussrichtung des Grundwassers aus Richtung des Dierkower Damms in Richtung Warnow als Vorfluter. Der Grundwasserspiegel lag im Grundwasseranstrom im Bereich des Dierkower Damm bei rund 2,9m und im Grundwasserabstrom in Richtung Warnow bei rund 1,5m über dem Mittelwasserstand der Unterwarnow von +0,9m NHN.

Schadstoffe im Grundwasser

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde im Stauwasser (Schichtenwasser im Aufschüttungshorizont) eine auffällige Schadstoffkonzentration von PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) festgestellt. Weiterhin lsind ebenfalls stellenweise Überschreitungen des Prüfwerts der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser durch Cadmium, Nickel, Zink und Mineralölkohlenwasserstoffe analysiert worden.

Die weiterführende Grundwasseruntersuchung des sich unterhalb der organogenen Schichten befindenden ersten Grundwasserleiters (GWL 1) ergab lediglich vereinzelt Arsen-Konzentrationen im Bereich des Prüfwertes.

Gefährdungsbeurteilung

Nach den Grundwasseruntersuchungen ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet nahezu flächig im oberen Stauwasserbereich der Prüfwert der BBodSchV zur Bewertung des Direktpfades Boden – Grundwasser für PAK überschritten wird. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr lassen sich aus diesen Ergebnissen derzeit noch nicht ableiten. Für die nahezu flächig ausgebildeten organischen Sedimente hat sich das angenommene Rückhaltepotential für die angetroffenen Schadstoffe bestätigt, so dass eine Befrachtung des unterliegenden GWL 1 und des Oberflächenwassers der Warnow durch die festgestellten Bodenbelastungen nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zu besorgen ist.

3. Planungsinhalte