2.3.5. Altlasten und Bodenbelastung
Für die Altlastenuntersuchung des Plangebiets wurde das Büro Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt die Auswirkungen der langjährigen Gewerbenutzung des Standorts auf die anschließenden Nutzungen zu überprüfen.
Die Ergebnisse der ausgeführten umweltchemischen Untersuchungen zeigen innerhalb der Auffüllungen verbreitet Schadstoffgehalte, die oberhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen und somit als schädliche Bodenveränderung im Sinne des BBodSchG einzustufen sind. Dies gilt sowohl für oberflächennahe als auch für tiefer liegende Bodenproben und betrifft insbesondere die PAK und Schwermetalle. Deutliche Überschreitungen der Vorsorgewerte wurden allerdings nur lokal festgestellt.
Auf den Flächen des Bauhofes des Tiefbauamtes (Fläche A I) wurden, wie bereits in einer vergangenen Untersuchung aus dem Jahr 1996, erhöhte MKW-Gehalte ermittelt, die sich im Bereich des Maßnahmenschwellenwertes der LAWA1 befinden. Aufgrund der Eröffnung des Wirkungspfades Boden-Mensch in diesem Bereich wurde seitens der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde (StALU MM) eine Sanierung des Kontaminationsbereiches gefordert, sodass die geplante sensible Nutzung (Wohngebiet) etabliert werden kann.
Im Geltungsbereich wird einer möglichen vertikalen Verlagerung der Schadstoffe aus den Auffüllungen in die tieferen gut durchlässigen Sande durch die geringe Durchlässigkeit der durchgehend erbohrten organischen Böden entgegengewirkt. Nach den ersten Untersuchungen wurde eine horizontale Verlagerung aufgrund der Grundwasserströmungsrichtung nach Süden zur Unterwarnow hin angenommen. Diese Hypothese wurde durch weiterführende Grundwasseruntersuchungen widerlegt (siehe Kap.2.3.6).
Zur Beurteilung, ob die vorhandenen Bodenbelastungen mit den geplanten Nutzungen vereinbar sind, ist gemäß BBodSchV nur der Tiefenbereich 0,0 - 0,35m u. GOK (Wirkungspfad Boden–Mensch) bzw. 0,0 – 0,6 m u. GOK (Wirkungspfad Boden –Nutzpflanze) maßgebend.
Bei den ausgeführten Untersuchungen wurden im Tiefenbereich bis 1,0 m u. GOK keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV festgestellt, die den geplanten Nutzungen entgegenstehen würden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind daher im Ergebnis der ausgeführten Untersuchungen bei Beibehaltung (oder Anhebung) der bestehenden Geländeoberkanten keine Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen, ausgenommen der Fläche A I, erforderlich, um die geplanten Nutzungen realisieren zu können. Im Tiefenbereich > 1,0 m u. GOK wurden hingegen verbreitet Schadstoffgehalte festgestellt, die oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV liegen.
Im Falle von tieferen Abgrabungen sowie bei besonders sensiblen Nutzungen, wie z.B. Spielplätzen, ist daher einzelfallbezogen zu prüfen, ob Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Die vorhandenen Schadstoffe können durch den Menschen sowohl oral, dermal als auch inhalativ aufgenommen werden. Eine Aufnahme der Schadstoffe durch den Menschen müsste im Bedarfsfall bei tieferen Abgrabungen daher auf folgenden Wegen verhindert werden:
Austausch der belasteten Erdstoffe (Dekontamination) bis mindestens 0,6m u. GOK gegen umweltchemisch unbelastete Erdstoffe oder
Abdecken der belasteten Erdstoffe durch eine Bodenüberdeckung oder durch eine Versiegelung der Flächen (Sicherung). Grundwasseruntersuchungen wurden nicht ausgeführt. Im Bedarfsfall (z.B. im Falle einer geplanten Brauchwasserentnahme bzw. im Falle vertiefender Altlastenuntersuchungen) wird empfohlen diese auszuführen.