3.3. Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie der Angabe der zulässigen Zahl der Vollgeschosse geregelt. Grundlage für die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung bildet wiederum der städtebauliche Rahmenplan „Warnow-Quartier“.
Entlang des Dierkower Damms sieht der Rahmenplan geschlossene Raumkanten mit einer Geschossigkeit von 5-6 Geschossen sowie einzelnen baulichen Akzentuierungen mit 7-8 Geschossen vor. Im inneren des Plangebiets (urbane Bereiche) ist eine Höhenstruktur von 4-5 Geschossen vorgesehen. Zu den Landschaftsbereichen (Stadtpark und Warnow) ist eine aufgelockertere Bebauung 5-6 Geschossen vorgesehen. Ein städtebauliches Merkzeichen bzw. Hochpunkt soll im nordwestlichen Quartierseingang, mit bis zu 12 Geschossen entstehen. Hinsichtlich der Baustruktur sieht der Rahmenplan darüber hinaus vor, dass die beiden durch das Quartier führenden Hauptsachsen, eine enge bauliche Fassung erhalten sowie zur Warnow und Stadtpark eine durchlässige Stadtkante mit einzelnen Versprüngen herausgebildet wird.
Für die einzelnen Baugebiete bzw. Teilgebiete ergeben sich rechnerisch folgende städtebauliche Kennwerte:
Tab. 1 : Übersicht Kennziffern
Baugebiet | GRZ | GFZ |
MU A | 0,6 | 2,2 |
MU B | 0,6 | 2,0 |
MU C | 0,6 | 2,1 |
MU D | 0,6 | 2,4 |
MU E1 | 0,6 | 2,4 |
MU E2 | 0,9 | 2,4 |
MU F | 1,0 | 2,6 |
MU G | 1,0 | 3,6 |
MU H | 1,0 | 5,8 |
MU I | 0,9 | 5,5 |
MU J | 0,9 | 2,7 |
MU K | 0,9 | 1,9 |
MU L | 0,8 | 2,2 |
MU M | 1,0 | 3,0 |
MU N | 0,6 | 2,3 |
SO | 0,5 | 0,8 |