TF 11.1.1 Öffentliche Grünfläche G 1 (Grünfläche am Uferweg an der Unterwarnow)
Die gehölzfreien Bereiche der öffentlichen Grünfläche G 1 sind als Wiesenfläche zu erhalten bzw. mit einer Regel-Saatgutmischung als Wiesenfläche herzustellen und als solche dauerhaft zu pflegen. Der mit einem Erhaltungsgebot gekennzeichnete Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten und bei Abgang an gleicher Stelle wertgleich zu ersetzen.
Auf der Grünfläche G 1 sind im Bereich der Spielplatzfläche, Kennzeichnung S 1, mind. drei standortgerechte Laubbäume als Hochstämme zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang an gleicher Stelle wertgleich zu ersetzen. Es sind Arten der Pflanzenliste 2 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden.
Eine Neuanlage von Wegen, Plätzen und sonstigen versiegelten Flächen ist bis zu einem Umfang von max. 10 % der Grünfläche G 1 zulässig.
Die Gewässerunterhaltungstrassen am Speckgraben und an dem aus der Grünfläche G 6 zufließenden Graben sind von Gehölzen freizuhalten und als Wiesenfläche zu pflegen.
Die öffentliche Grünfläche G 1 umfasst den parkartig gestalteten Bereich entlang des Uferwegs an der Unterwarnow. Ziel der Festsetzung ist der Erhalt dieses Bereichs in seiner jetzigen hohen Freiraumqualität. Mit dem Erhalt der Grünfläche werden gleichzeitig auch Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden und die landschaftliche Einbindung des Plangebiets bleibt als grüne Raumkante mit teilweiser Sichtverschattung der künftigen Bebauung gewährleistet.
TF 11.1.2 Öffentliche Grünflächen G 2 (Grünfläche nördlich des Wegs am Zingelgraben)
Die mit dem Pflanzgebot Pfg 5 gekennzeichneten Flächen der Grünfläche G 2 sind vollflächig mit standortgerechten Sträuchern aus gebietseigenen Herkünften zu bepflanzen. Es sind Arten der Pflanzenlisten 4 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden. Der Pflanzabstand beträgt bei versetzten Pflanzungen 1,50 m, in Reihenpflanzungen 1,00 m.
Auf der Grünfläche G 2 sind mind. acht standortgerechte Laubbäume als Hochstämme zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang an gleicher Stelle wertgleich zu ersetzen. Es sind Arten der Pflanzenliste 2 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden.
Eine Anlage von Wegen, Plätzen und sonstigen versiegelten Flächen ist bis zu einem Umfang von max. 10 % der Grünfläche G 2 zulässig.
Die nicht mit Gehölzen bepflanzten und die nicht versiegelten Flächen sind als Wiese mit einer Regel-Saatgutmischung (Wiesenmischung aus Regio-Saatgut) herzustellen und als solche dauerhaft zu pflegen.
TF 11.1.3 Öffentliche Grünflächen G 3 (Grünfläche westlich und nördlich des Teilgebiets MU O), G 4 (Grünfläche zwischen den Teilgebieten MU I und MU J) und G 5 (Grünfläche am Baugebiet SO)
Die öffentlichen Grünflächen G 3, G 4 und G 5 sind jeweils zu mindestens 60 % der Fläche als Wiese mit einer Regel-Saatgutmischung (Wiesenmischung aus Regio-Saatgut) herzustellen und als solche dauerhaft zu pflegen.
Eine Anlage von Wegen, Plätzen und sonstigen versiegelten Flächen ist bis zu einem Umfang von max. 10 % der jeweiligen Grünfläche zulässig.
Mindestens 30 % der jeweiligen Grünfläche sind unter Einbindung des vorhandenen Gehölzbestands mit standortgerechten Sträuchern aus gebietseigenen Herkünften zu bepflanzen. Der Pflanzabstand beträgt bei versetzten Pflanzungen 1,50 m, in Reihenpflanzungen 1,00 m. Es sind Straucharten der Pflanzenliste 4 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden. Aufgrund der geplanten temporären Regenwasserrückhaltungsfunktion sind bevorzugt überschwemmungstolerante Arten zu verwenden.
Auf den als Wiese gestalteten Flächen sind standortgerechte Laubbäume als Hochstämme zu pflanzen, zu pflegen und bei Abgang an gleicher Stelle wertgleich zu ersetzen. Es sind Arten der Pflanzenliste 2 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden. In der Grünfläche G 3 sind mindestens neun und in der Grünfläche G 4 mindestens acht Laubbäume zu pflanzen. Aufgrund der geplanten temporären Regenwasserrückhaltungsfunktion sind bevorzugt überschwemmungstolerante Laubbaumarten der Pflanzenliste 2 in mindestens der dort vorgegebenen Qualität zu verwenden.
Die Gewässerunterhaltungstrasse am Graben innerhalb der Grünflächen G 3 ist von Gehölzen, Spielstationen und sonstigen baulichen Anlagen freizuhalten und als Wiesenfläche zu pflegen.
Die Geländehöhen der Grünflächen G 3 und G 4 sind so zu gestalten, dass diese Grünflächen auch einer temporären Regenwasserrückhaltung dienen können. Die öffentlichen Grünflächen G 2 bis G 5 dienen der Durchgrünung und landschaftlichen Gestaltung des Plangebiets. Der Gehölzflächenanteil wird begrenzt, um transparente und betretbare Grünräume zu schaffen. Die Geländehöhen der Grünflächen G 3 und G 4 sind so zu gestalten, dass diese Grünflächen auch einer temporären Regenwasserrückhaltung dienen können.
Für die Grünfläche G 5 werden keine Pflanzgebote für Laubbäume festgesetzt. Hier besteht die Möglichkeit, dass der künftige Baumbestand aus dem vorhandenen entwickelt werden kann.
In den öffentlichen Grünflächen G 2 bis G 5 sind aus städtebaulichen Gründen keine konkreten Erhaltungsfestsetzungen von Bäumen und Gehölzflächen erforderlich. Bezüglich des vorhandenen Baumbestands wird auf den Baumschutz gemäß § 18 NatSchAG M-V sowie auf den Schutz durch die im Plangebiet fortgeltenden Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hingewiesen. Bei einem Abgang von Bäumen besteht kein städtebauliches Erfordernis, die abgängigen Bäume standortgenau zu ersetzen.
TF 11.1.4 Öffentliche Grünfläche G 6 (Grünfläche zwischen den Teilgebieten MU B und MU N)
Der mit einem Erhaltungsgebot gekennzeichnete Gehölzbestand der Grünfläche G 6 ist zu mind. 50% zu erhalten.
Der Graben innerhalb der Grünfläche G 6 und die Gewässerunterhaltungstrasse sind gegenüber dem angrenzenden Gelände um bis zu 0,50 m abzusenken.
Die frei geholzten Flächen sind als Wiese mit einer Regel-Saatgutmischung (Wiesenmischung aus Regio-Saatgut) herzustellen und als solche dauerhaft zu pflegen.
Eine Anlage von Wegen, Plätzen und sonstigen versiegelten Flächen ist bis zu einem Umfang von max. 10 % der Grünfläche G 6 zulässig.
Die Gewässerunterhaltungstrasse am Graben ist von Gehölzen, Spielstationen und sonstigen baulichen Anlagen freizuhalten und als Wiesenfläche zu pflegen.
Die öffentliche Grünfläche G 6 dient dem größtmöglichen Erhalt des Baumbestands einer Waldfläche, die aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße für Waldflächen infolge der geplanten Bebauung umgewandelt werden muss. Der zum Erhalt festgesetzte verbleibende Baumbestand der Waldfläche dient der Durchgrünung und landschaftlichen Gestaltung des Plangebiets. Um im Zuge der Umgestaltung der Waldfläche auf gestalterische bzw. ästhetische Aspekte eingehen zu können, wird der Mindestumfang des zu erhaltenden Baumbestands auf 60 % festgesetzt.