Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V)
Die Festlegungskarte des LEP M-V trifft für den Geltungsbereich hinsichtlich der Raumstruktur die übergeordnete Festlegung, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Oberzentrum ist (Z 3.2 (3)) sowie bezüglich der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, dass sich das Plangebiet innerhalb des Vorbehaltsgebiets Tourismus befindet. Innerhalb der textlichen Ausführungen des LEP M-V werden weitere für die Planung gewichtigen Ziele und Grundsätze benannt:
Als überregionale bedeutsame Infrastruktur- und Wirtschaftsstandorte sollen Oberzentren gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen in ihrer Funktion als Arbeits-, Forschungs-, Bildungs- und Kulturstandort gezielt unterstützt werden (G 3.2 (6)).
In den Gemeinden sind die Innentwicklungspotenziale sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung vorrangig zu nutzen. Sofern dies nachweislich nicht umsetzbar ist, hat die Ausweisung neuer Siedlungsflächen in Anbindung an die Ortslage zu erfolgen (Z 4.1 (5)).
Unter Berücksichtigung einer flächensparenden Bauweise ist die Wohnbauflächenentwicklung auf die zentralen Orte zu konzentrieren (Z 4.2 (1)).
Wälder sollen wegen ihres forstwirtschaftlichen Nutzens und Nutzens für andere Wirtschaftsbereiche, ihrer ökologischen Funktion, ihrer Wohlfahrtswirkung (zum Beispiel Erholung) für die Bevölkerung sowie der Bedeutung für den Klimaschutz erhalten und ausgebaut, gepflegt und durch nachhaltige Nutzung entwickelt werden (G 4.5 (9)).
Die Bundeswasserstraßen sind als solche und ihrer Funktion zu erhalten (Z 5.1.2 (8)).