Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.3. Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Erfordernisse und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung dar und ist bei der Durchführung der Bauleitplanung sowie sonstiger Fachplanung und städtebaulicher Rahmenplanungen auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Rahmenvorgaben beachtlich. Er liegt in der Fassung der ersten Aktualisierung vor, die am 14.05.2014 von der Bürgerschaft als Leitplan für die stadtraumbezogene Entwicklung von Natur und Landschaft beschlossen wurde.

Das Plangebiet wird innerhalb des Landschaftsplans im westlichen Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung naturnahe Fläche dargestellt. Darüber hinaus werden für den westlichen Teil des Geltungsbereichs eine Umgrenzung von Flächen für die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB), eine Naturwaldfläche und eine Sukzessionsfläche dargestellt. Der östliche Teil des Plangebiets wird gleichsam wie im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Zudem erfolgt eine Kennzeichnung, dass in dem Bereich Böden mit erheblich umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Sowohl für den westlichen als auch für den östlichen Teil des Plangebietes werden des Weiteren wichtige Wegeverbindungen im Landschaftsplan dargestellt.

Bebauungspläne in der näheren Umgebung

Im Nordwesten grenzt an das Plangebiet, auf der entgegengesetzten Seite des Dierkower Damms, der Bebauungsplan 14.WA.122 an. Der Bebauungsplan enthält neben der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets insbesondere gestalterische sowie grünordnerische Festsetzungen.

Im Bebauungsplan Nr. 13.GE.77, in Kraft getreten am 13.01.2000, östlich des Plangebiets, sind als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet sowie ein Gewerbegebiet festgesetzt. Weitergehend sind im nordöstlichen Teil des Bebauungsplans großflächige Bereiche als geschützte Biotope sowie als Flächen mit besonderen grünordnerischen Festsetzungen festgesetzt. Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.GE.77_1 (Aufstellungsbeschluss 16.05.2018), hat noch keine Rechtskraft erlangt.

  • Masterplan 100 % Klimaschutz für HRO
  • Leitlinien zur Stadtentwicklung
  • Wärmeplan Rostock 2035

2.2.4. Vorhandenes Planungsrecht

Aktuell bildet der Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 „Osthafen“, in Kraft getreten am 30.11.2000, und für den nördlichen Randbereich des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93, die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93, in Kraft getreten am 30.09.2015, die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung innerhalb des Plangebiets. Nicht eingeschlossen sind hierbei der nordwestliche Bereich sowie die auf dem Wasser befindlichen Flächen des vorliegenden Bebauungsplans Nr. 15.MU.204. Planungsrechtlich sind die Gebiete derzeit als Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB zu bewerten. Für die betreffenden Flächen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan Nr. 13.GE.93 als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO fest. Die erste Änderung sieht für den südöstlichen Bereich ebenfalls ein Gewerbegebiet und für den nördlichen Teil eine Fläche für den Gemeindebedarf (Feuerwache) vor.

Weitergehend trifft der Bebauungsplan „Osthafen“ unter anderem grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Festgesetzt werden insbesondere Maßnahmenflächen. Dabei handelt es sich zum einen um Flächen, die „als naturnahe Röhrichtzone mit Pufferbereichen aus Ruderalvegetation und Wiese zu erhalten sind“. Ferner handelt es sich um eine Fläche „für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstiger Bepflanzungen, [die] als Sukzessionsfläche dauerhaft zu erhalten“ ist.