1. Lage und Umfang des Plangebietes
Übersichtskarte (Quelle: GAIA, bearbeitet: ign 28.10.2022)
Kreutzmannshagen ist ein Ortsteil der Gemeinde Süderholz. Der dörfliche Ortsteil liegt nördlich der L 109 und der A 20 in der Nähe von Grimmen. Der Ortsteil ist über die Hauptstraße erschlossen. Vom Mittelpunkt der Ortslage ausgehend zieht sich die Bebauung beidseitig entlang der Hauptstraße nach Norden. Um diese Bebauung als Innenbereich der Ortslage festzustellen und einige freie Flächen am Rand der Ortslage und innerhalb der Ortslage abschließend in den Innenbereich aufzunehmen, wird folgende Satzung aufgestellt.
Der Geltungsbereich wird in der Übersichtskarte dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke 10/1, 10/2, 10/3 teilw., 11/1, 11/2, 11/3, 12/1, 12/2, 12/4, 12/5, 12/6, 13 teilw., 14/1, 14/2, 14/3, 14/4, 14/6, 14/8, 15/1, 15/2, 15/5, 16/3, 16/4 teilw. 16/5, 16/6, 18/1 teilw., 18/2, 18/3, 27/2 teilw., 28/1, 28/3, 28/6, 28/7, 28/8, 28/10, 28/11 der Gemarkung Griebenow der Flur 5 und 1/5, 1/7, 1/10, 1/11, 1/12, 1/13, 2/1, 2/2, 2/3 teilw., 4/3, 4/4 teilw.,4/7, 4/8, 4/9, 30/3, 41 teilw., 42/1 teilw. der Gemarkung Griebenow der Flur 13 sowie die Flurstücke 4 teilw., 13/1, 13/3, 14/4, 14/5, 14/6, 14/7, 14/8, 15/1, 15/3, 16 teilw., 17/1, 17/2 teilw. der Gemarkung Griebenow der Flur 15 zur Klarstellung des Innenbereiches sowie die Flurstücke 2/2 teilw., 11/3, 18/1, teilw., 27/2 teilw. und 28/10 der Flur 5 der Gemarkung Griebenow und die Flurstücke 30/2, 41 teilw. und 42/1 teilw. der Flur 13 der Gemarkung Griebenow in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu ergänzen.
Der Satzungsbereich ist geprägt durch eine zusammenhängende Wohnbebauung mit den entsprechenden Nebengebäuden und den Erschließungsstraßen.