Planungsdokumente: VB6 *Ferienpark Gutsanlage Tüzen*
Begründung
1.1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Passee im Ortsteil Tüzen, auf dem Gelände der ehemaligen Gutsanlage und umfasst die Flurstücke 55/2 (tlw.), 53 (tlw.), 54 (tlw.), 56/1, 213, 57, 58, 59, 60 (tlw.), 62 (tlw.), 63 (tlw.), 136/1, 136/2 (tlw.), 174 (tlw.), der Flur 1 der Gemarkung Tüzen. Das Plangebiet wird im Westen durch die Dorfstraße Tüzen und die Straße nach Passee begrenzt. Die weiteren Bereiche grenzen an landwirtschaftliche Flächen und Grünland an. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen zentral die Flurstücke 55/1 und 56/2 der Flur 1, Gemarkung Tüzen. Diese sind von dem Bebauungsplan ausgeschlossen, da diese einen anderen Eigentümer haben und nicht in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingebunden werden können. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,4 ha.
Abb. 1: Übersichtskarte (Quelle: gaia.mv, 22.06.2024), bearbeitet ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartG-mbB
1.2. Ziele des Bebauungsplanes
Mit dem nunmehr vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 grundsätzlich neu begonnen. Die Ausgangssituation bleibt jedoch weiterhin bestehen. Durch den Wechsel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, werden jedoch nur die Flurstücke überplant, für die es auch ein unmittelbares Zugriffsrecht gibt.
Der Eigentümer beabsichtigt die bereits in der Vergangenheit touristisch genutzte Gutsanlage für Freizeit und Erholung zu reaktivieren. Dazu ist auch die Umnutzung und der Umbau bestehender Gebäude sowie die Ausweisung von Stellplätzen und Erholungsflächen geplant. Insgesamt soll jedoch die Gutsanlage weiterhin erkennbar bleiben, um auch die Geschichte des Ortes erlebbar zu machen und das Nutzungskonzept einzubeziehen.
Das Plangebiet soll zukünftig als Sondergebiet mit Stellplätzen für Zelte, Wohnmobile und Caravan und anderen Übernachtungsmöglichkeiten genutzt werden sowie auch Räume und Möglichkeiten für Veranstaltungen bieten.