VB6 *Ferienpark Gutsanlage Tüzen*
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten und Ingenieure PartGmbBPlanungsanlass
Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.04.2022 gefasst. Die zu überplanende Fläche liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Ferienparks mit touristischer Ausrichtung, als sonstiges Sondergebiet „Freizeit- und Erlebnispark“.
Mit dem nunmehr vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 grundsätzlich neu begonnen. Die Ausgangssituation bleibt weiterhin bestehen. Durch den Wechsel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, werden jedoch nur die Flurstücke überplant, für die es auch ein unmittelbares Zugriffsrecht gibt.
2022 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit der zweiten Stufe des Verfahrens wird nun eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und der entsprechende Umweltbericht erstellt (siehe Planunterlagen). Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung.
Ansprechperson
ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich
Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB
Lloydstrasse 3
17192 Waren (Müritz)
Fanny Busse
busse@ign-waren.de
Telefon +49 (0) 3991 6409-25