Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

Textliche Festsetzungen

10. Bedingte und befristete Nutzung (§ 9 Abs. 2 BauGB)

Auf den Flächen mit den Besonderen Nutzungszwecken „BUGA“ (s. Nebenzeichnung  BUGA-Nutzungen)

Ausstellung, Veranstaltungen, Temporäre Einrichtungen

Stellplätze, Wege, Versorgung

sind die angegebenen Nutzungen bis längstens einen Monat nach Beendigung der Bundesgartenschau Rostock 2025 zulässig.

11. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB)

Für die dauerhaft unversiegelten Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, ist ein Bodenaustausch erforderlich und die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.

12. Sonstige Festsetzungen

Bei Gebäuden, die im in der Planzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB gekennzeichneten hochwassergefährdeten Bereich liegen, muss die Oberkante Erdgeschossfußboden bei mindestens 3,5 m ü.NHN liegen oder es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Öffnungen bis zu einer Höhe von 3,5 m ü.NHN hochwasserdicht verschlossen werden. (§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB)