10. Bedingte und befristete Nutzung (§ 9 Abs. 2 BauGB)
Auf den Flächen mit den Besonderen Nutzungszwecken „BUGA“ (s. Nebenzeichnung BUGA-Nutzungen)
Ausstellung, Veranstaltungen, Temporäre Einrichtungen
Stellplätze, Wege, Versorgung
sind die angegebenen Nutzungen bis längstens einen Monat nach Beendigung der Bundesgartenschau Rostock 2025 zulässig.