Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.1. Inhalt und Ziele

Mit dem Bebauungsplan 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ verfolgt die Stadt Rostock das Ziel, am Nordufer der Warnow ein urbanes Wohnquartier zu entwickeln. Der Geltungsbereich ist Teil des sog. „Rostocker Ovals“, das mehrere Flächen rund um die Unterwarnow umfasst und in Vorbereitung der Bundesgartenschau 2025 (BuGa 2025) zusammenhängend entwickelt werden soll. Das Plangebiet ist ca. 21,5 ha groß. Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Brinckmannsdorf. Er wird im Norden und Nordosten durch den Dierkower Damm, im Südosten durch den Zingelgraben und im Süden durch die Unterwarnow begrenzt. Im Westen schließt sich der Speckgraben an, der den Geltungsbereich von der ehemaligen Deponie Dierkow abgrenzt.

Ziele der Planung sind die Entwicklung ein urbanes Wohnquartiers, das unterschiedliche Nutzungen, d. h. Wohnen und Arbeit mit attraktiven Freiräumen zur Begegnung und Erholung vereint. Schwerpunkte bilden u. a. die Umsetzung eines modernen Mobilitätskonzeptes zur Gewährleistung weitgehender Autofreiheit, die Nutzung erneuerbarer Energie-/ Wärmequellen, die Öffnung des Zingelgrabens sowie ein dezentrales Regenwassermanagement.

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist zum Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB zusammenfassend dargestellt werden. Herausforderungen der vorliegenden Planung sind insbesondere die Beachtung der Belange des Arten- und Biotopschutzes, die Gewährleistung des Lärmschutzes sowohl entlang des Dierkower Dammes als auch bei der angestrebten Nutzungsmischung im Gebiet sowie die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes auf der historisch genutzten Fläche.

4.1.2. Charakteristik des Standortes

Das Gelände ist etwa zur Hälfte unbebaut (s. Abb. 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs). Der östliche Bereich wird gewerblich genutzt. Auf ca. 9 ha befinden sich private Gewerbeflächen sowie ein Bauhof der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Im westlichen und mittleren Teil des Geltungsbereiches haben sich Ruderal- und Gehölzflächen etabliert. Der frühere Flurname „Hopfenhöfe“ bzw. „Kohlgärten“ (lt. Flurkarte 1930) verweist auf die einstige gärtnerische Nutzung des Gebietes. Später erfolgten Aufschüttungen und ausgehend aus östlicher Richtung eine gewerbliche Nutzung. In den 1970er Jahren wurden östlich des Speckgrabens Spülflächen angelegt, um Baggergut aus dem Stadthafen und teils auch Bauschutt abzulagern, so dass das heutige Gelände einige Meter über dem ursprünglichen Niveau liegt (vgl. Kap. Boden). Teils haben sich hier nach Aufgabe dieser Nutzung geschützte Biotope bzw. Waldflächen entwickelt. Gehölz- und Ruderalflächen nehmen heute ca. 8,5 ha der Fläche ein.

Das Gelände ist weitgehend eben. Die Geländehöhe liegt im aufgeschütteten Bereich zwischen 6 Meter am Dierkower Damm und ca. 4 Metern im südlichen Bereich. Wenige Meter vor dem natürlichen Warnowufer fällt das Gelände steil auf Gewässerniveau ab, teils erstreckt sich Ufer parallel ein ca. 2 Meter hoher Damm. Im Süden des Geltungsbereiches verläuft der seit Mitte der 1970er Jahre verrohrte Zingelgraben. Im Zentrum des Gebiets befinden sich weitere Dämme und Gräben, infolge der einstigen Spülfeldnutzung. Entlang des Speckgrabens im Westen sowie im Süden nahe der Warnow verlaufen Geh- und Radwege, die für die Naherholung der Rostocker bedeutsam sind. Im Süden ist zudem eine ca. 0,3 ha große Wasserfläche der Warnow inkl. Schilfbereich Bestandteil des Plangebietes.

Abb. 12: Geltungsbereich im Luftbild (GeoBasis-DE/M-V) sowie Lage der Gewässer (blau – offen, rot – verrohrt)

4.1.3. Beschreibung der Festsetzungen und Bedarf an Grund und Boden

Der Plan setzt das städtebauliche Konzept des 2021 beschlossenen Rahmenplanes um. Im Geltungsbereich werden überwiegend urbane Gebiete ausgewiesen (MU A bis L). Für die Baufelder im Zentrum und Süden des Quartiers sind dabei jeweils vier bis sechs Geschosse vorgesehen und gemeinschaftliche Innenhöfe. In den Baufeldern entlang des Dierkower Dammes sind teils bis zu acht Geschosse möglich (MU H, I, L), am Quartierseingang Hinrichsdorfer Straße maximal 13 (MU G). Im Nordwesten ist zudem ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Umweltbildungszentrum“ (SO 1) vorgesehen, als Eingang zum westlich anschließenden Stadtpark. Die festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) liegen zwischen 0,5 und 1. Die Planung enthält mehrere zusammenhängende Grünzüge: entlang des Speckgrabens, des Warnowufers, des Zingelgrabens sowie ausgehend vom Dierkower Damm Richtung Ufer. Wesentliches Ziel ist zudem die Öffnung des derzeit verrohrten Zingelgrabens. An dessen Südseite und entlang des Speckgrabens sind naturnahe Grünflächen für den Natur- und Artenschutz ausgewiesen.

Zur Erschießung sind mehrere Straßen vorgesehen, die im Zentrum des Quartiers als Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen sind. Lediglich die Planstraße A im Norden ist eine reguläre öffentliche Straßenverkehrsfläche. Auf der südlichen Wasserfläche ist eine Steganlage und ein sonstiges Sondergebiet SO2 ausgewiesen.

Der Plan trifft zudem temporäre Festsetzungen für die Zeit der Buga 2025. Das umfasst die Zwischennutzung der Baufelder E sowie H bis L als Flächen für Stellplätze, Wege und Versorgung. Das Baufeld D wird als Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche zwischengenutzt.

Baufelder und Verkehrsflächen nehmen zukünftig ca. 15,9 ha Fläche ein, Grün- und sonstige Freiflächen ca. 5,5 ha. Der detaillierte Flächenbedarf der geplanten Einzelnutzungen ist der Flächenbilanz in Kapitel 6 zu entnehmen.