Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.4. Soziale, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur

Soziale Infrastruktur

Im Plangebiet selbst existieren keine sozialen Infrastruktureinrichtungen. Im weiteren Umfeld des Geltungsbereiches verorten sich hingegen sowohl Bildungs-, Betreuungseinrichtungen als auch Angebote für die Gesundheitsversorgung. Östlich des Plangebiets befindet sich etwa die inklusive Michaelschule für Kinder mit und ohne Behinderung, die gleichzeitig auch über eine Kindertagesstätte verfügt. Weitere Betreuungseinrichtung für Kleinkinder liegen in den angrenzenden Wohngebieten, nördliche des Bebauungsplangebiets sowie in der südlichen Rostocker-Innenstadt. Die nächstgelegene Oberschule („Käthe-Kollwitz-Gymnasium) befindet sich an der Gutenbergstraße, etwa 500 m nördlich des vorliegenden Betrachtungsraums. Gleichfalls liegt an der Gutenbergstraße die am dichtesten am Plangebiet befindliche öffentliche Feldsportanlage.

Verkehrliche Infrastruktur

Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Das Plangebiet wird über den an der nördlichen und östlichen Grenze des Geltungsbereiches entlanglaufenden Dierkower Damm erschlossen. Der Dierkower Damm verbindet das Plangebiet nach Süden mit der Stadtmitte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Nach Westen führt er zu den Ortsteilen Toitenwinkel bzw. Gehlsdorf. Bei dem Dierkower Damm handelt es sich um eine zweispurig ausgebaute Straße, die im Kreuzungsbereich, welcher an den Nordrand den Plangebiets angrenzt, zur Hinrichsdorfer Straße um je eine Abbiegespur pro Fahrstreifen ergänzt wird.

Öffentlicher Personennahverkehr

Das Plangebiet ist an das Bus- und Straßenbahnnetz der RSAG angeschlossen. Am östlichen Rand an das Straßenbahnnetz durch die Haltestelle Dierkower Damm sowie ca. 300 m nördlich des Plangebiets durch die Haltstelle Dierkower Kreuz an den Stadtbus und die Straßenbahn. An der Haltestelle Dierkower Kreuz verkehrt außerdem der Regionalbus Richtung Graal-Müritz.

Fuß- und Radwegenetz

Das Plangebiet ist über straßenbegleitende Fuß- und Radwege entlang des Dierkower Damms (teilweise liegt die Tramtrasse zwischen Fahrbahn und Fuß- und Radweg), sowie durch einen Fuß- und Radweg entlang des Warnowufers an der Südgrenze des Plangebiets erschlossen und damit grundsätzlich auch für den nicht motorisierten Verkehr gut erreichbar.

Stadttechnische Infrastruktur

Abwasser

Am nördlichen Rand des Planungsgebiets verläuft entlang des Dierkower Damms ein Mischwasserkanal, der in die Straße An der Zingelwiese abknickt.

In diesem Bereich verläuft außerdem ein Schmutzwasserkanal mit zu berücksichtigenden Schutzflächen. Dieser Kanal kreuzt den Dierkower Damm auf Höhe An der Zingelwiese und verläuft Richtung Süden auf der Ostseite des Dierkower Damms.

Trinkwasser

Laut Bestandsplan der Nordwasser GmbH vom August 2020 verläuft nördlich des Dierkower Damms ein Trinkwasserleitungsbestand. Für den Bereich am Dierkower Damm westlich des Quartiers sind mit Arbeitsstand vom 20.01.2021 die Verlegung einer HTL DN 400 Trinkwasserleitung südlich des Dierkower Damms sowie einzelner Unterflur-Hydranten durch die Nordwasser GmbH geplant.

Strom

Nach den Bestandsplänen der Stadtwerke Rostock AG vom September 2020 befinden sich Stromleitungen entlang des Dierkower Damms mit Abzweigungen auf beiden Straßenseiten im gewerblich geprägten Gebiet um die Veolia GmbH.

Telekommunikation

Laut Bestandsplan der TELEKOM Deutschland GmbH vom August 2020 verlaufen entlang des Dierkower Damms Telekommunikationsleitungen des Unternehmens. Von einem Abzweig auf Höhe „An der Zingelwiese“ verlaufen Telekommunikationsleitungen über das Gelände der Veolia GmbH und des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit MV.

Laut Bestandsplan der Telefonika Deutschland GmbH vom August 2020 verlaufen durch das Plangebiet zwei Richtfunkverbindungen. Die Richtfunkverbindung 212551346 schneidet das Plangebiet am südöstlichen Rand. Die Richtfunkverbindung 212551351 verläuft mittig über den geplanten Stadtpark und endet östlich des derzeitigen Recyclinghofs Dierkow am Dierkower Damm. Die Fresnelzone der Richtfunkverbindungen befindet sich in einem vertikalen Korridor zwischen 15 m und 45 m über Grund. Es ist daher ein horizontaler Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und ein vertikaler Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/-15m einzuhalten. Laut Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH vom 8.6.2021 werden die Richtfunkverbindungen rechtzeitig umgeleitet, sodass keine Interferenzen zu erwarten und im Plangebiet keine Belange der Telefónica Germany GmbH mehr betroffen sind.

Fernwärme

Östlich des Plangebiets verläuft entlang des Dierkower Damms eine Fernwärmeleitung der Stadtwerke Rostock AG. Diese erschließt das Gelände des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit MV. Die Leitung knickt im Bereich „An der Zingelwiese“ vom Dierkower Damm ab und verläuft weiter in Richtung Norden.

Der Geltungsbereich liegt im Vorranggebiet der Fernwärmesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Damit ist jeder Anschlussberechtigte nach § 3 Fernwärmesatzung Rostock vom 27. April 2017 verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Fernwärmeversorgung anzuschließen, sobald es mit Gebäuden bebaut ist oder mit der Bebauung begonnen wird und Wärmeverbrauchsanlagen betrieben werden.

Gas

Nördlich des Plangebiets verläuft entlang des Dierkower Damms eine Niederdruckgasleitung der Stadtwerke. Diese knickt in die Straße „An der Zingelwiese“ ab.

Entlang des Dierkower Damms verläuft zudem eine Mitteldruckgasleitung, die das gewerblich geprägte Gebiet erschließt.

2.3.5. Altlasten und Bodenbelastung

Für die Altlastenuntersuchung des Plangebiets wurde das Büro Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt die Auswirkungen der langjährigen Gewerbenutzung des Standorts auf die anschließenden Nutzungen zu überprüfen.

Die Ergebnisse der ausgeführten umweltchemischen Untersuchungen zeigen innerhalb der Auffüllungen verbreitet Schadstoffgehalte, die oberhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen und somit als schädliche Bodenveränderung im Sinne des BBodSchG einzustufen sind. Dies gilt sowohl für oberflächennahe als auch für tiefer liegende Bodenproben und betrifft insbesondere die PAK und Schwermetalle. Deutliche Überschreitungen der Vorsorgewerte wurden allerdings nur lokal festgestellt.

Der weiteren vertikalen Verlagerung der Schadstoffe aus den Auffüllungen in die tieferen gut durchlässigen Sande wird durch die geringe Durchlässigkeit der durchgehend erbohrten organischen Böden entgegengewirkt. Eine Verlagerung in horizontaler Richtung aufgrund der Grundwasserströmungsrichtung nach Süden zur Unterwarnow hin ist hingegen anzunehmen.

Zur Beurteilung, ob die vorhandenen Bodenbelastungen mit den geplanten Nutzungen vereinbar sind, ist gemäß BBodSchV nur derTiefenbereich0,0 -0,35m u. GOK (Wirkungspfad Boden–Mensch) bzw. 0,0 –0,6 m u. GOK (Wirkungspfad Boden –Nutzpflanze) maßgebend.

Bei den ausgeführten Untersuchungen wurden im Tiefenbereich bis 1,0 m u. GOK keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV festgestellt, die den geplanten Nutzungen entgegenstehen würden. Es sind daher im Ergebnis der ausgeführten Untersuchungen bei Beibehaltung (oder Anhebung) der bestehenden Geländeoberkanten keine Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich, um die geplanten Nutzungen realisieren zu können. Im Tiefenbereich > 1,0 m u. GOK wurden hingegen verbreitet Schadstoffgehalte festgestellt, die oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV liegen. Im Falle von tieferen Abgrabungen sowie bei besonders sensiblen Nutzungen, wie z.B. Spielplätzen, ist daher einzelfallbezogen zu prüfen, ob Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Die vorhandenen Schadstoffe können durch den Menschen sowohl oral, dermal als auch inhalativ aufgenommen werden. Eine Aufnahme der Schadstoffe durch den Menschen müsste im Bedarfsfall bei tieferen Abgrabungen daher auf folgenden Wegen verhindert werden:

  • Austausch der belasteten Erdstoffe (Dekontamination) bis mindestens 0,6m u. GOK gegen umweltchemisch unbelastete Erdstoffe oder
  • Abdecken der belasteten Erdstoffe durch eine Bodenüberdeckung oder durch eine Versiegelung der Flächen (Sicherung). Grundwasseruntersuchungen wurden nicht ausgeführt. Im Bedarfsfall (z.B. im Falle einer geplanten Brauchwasserentnahme bzw. im Falle vertiefender Altlastenuntersuchungen) wird empfohlen diese auszuführen.

3. Planungsinhalte