Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

7.1 Die Dächer aller Hauptgebäude dürfen nur flachgeneigt mit 5-18° ausgeführt werden.

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)

7.2 Für die Dacheindeckungen aller Dächer dürfen weder Materialien mit grünen oder blauen Farb-tönen noch glänzende Oberflächen (Glasuren) verwendet werden. Davon ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie.

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)

7.3 Die Errichtung von Dachterrassen ist unzulässig.

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 1 LBauO M-V)

7.4 Bewegliche Abfall- und Wertstoffbehälter sowie deren ständige Standplätze sind in Vorgärten unzulässig. Abweichend von Satz 1 sind ständige Standplätze für bewegliche Abfall- und Wert-stoffbehälter auf dem gesamten Baugrundstück dann zulässig, wenn sie durch hochwachsen-de, standortgerechte und vorwiegend einheimischen Gehölze oder durch entsprechend begrün-te bauliche Anlagen (z. B. Mauern, Zäune oder Pergolen) gegenüber den öffentlichen Ver-kehrsflächen abgeschirmt sind. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 5 LBauO M-V)

7.5 Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden.

(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 5 LBauO M-V)