Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Textliche Festsetzungen
5.9 Öffentliche Grünfläche
Auf der öffentlichen Grünfläche ist eine Blumen-/ Kräuterwiese in einem Verhältnis von
20% / 80% anzusäen. Max. Mahd 2 mal /Jahr und dauerhaft zu erhalten.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)