Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5.8 In der Planstraße A sind 6 kleinkronige Laubbäume der Arten Gefüllte Vogelkirsche (Prunus avium ‚Plena‘) oder Feld-Ahorn (Acer campestre ‚Elsrijk‘) in zwei Gruppen zu pflanzen und dau-erhaft zu erhalten. Die Mindestqualität für die Pflanzung sind Hochstämme StU 18-20 cm. Die Pflanzung muss je Gruppe in einem zusammenhängenden Pflanzstreifen mit einer Mindestbrei-te von 2,50 m erfolgen. Für die Bäume ist eine Entwicklungspflege über einen Zeitraum von 3 Jahren durchzuführen.

5.9 Öffentliche Grünfläche

Auf der öffentlichen Grünfläche ist eine Blumen-/ Kräuterwiese in einem Verhältnis von

20% / 80% anzusäen. Max. Mahd 2 mal /Jahr und dauerhaft zu erhalten.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

6. Hochwasserschutz § 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 BauGB