Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* Roggentin
Verfahrensschritt
AuswertungZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
ign PartG-mbBPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung Roggentin hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 6 Wohnen im Obstgarten, in der Sitzung am 30.09.2024 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Wohnen im Obstgarten liegt im Südwesten Roggentins und umfasst das Flurstück 219/17, 219/15, 219/6, zT. 219/11 und 219/12 der Flur 1 der Gemarkung Roggentin. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umwandlung von gärtnerisch genutzten privaten Grünflächen in ein Allgemeines Wohngebiet. Der Bebauungsplan setzt Verkehrsflächen, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie Baugrenzen fest und bildet mit der angrenzenden Bebauung einen natürlichen Siedlungsabschluss.
Ansprechperson
ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich
Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB
Lloydstrasse 3
17192 Waren (Müritz)
Franziska Voß
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