Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Obstgarten* Roggentin

Begründung

1. Lage des Plangebietes

Übersichtskarte (Quelle: gaia.mv, 09.03.2023) bearbeitet ign PartG-mbB

Roggentin ist eine Gemeinde im Amt Carbäk, östlich der Autobahn A 19 und südlich der B 110, direkt nördlich an der Bundesstraße 192.  Das Plangebiet liegt im Süden Roggentins und umfasst den rückwärtigen Bereich der westlichen Wohnbebauung an der Dorfstraße.

Im Westen und Süden des Plangebietes liegen landwirtschaftliche Flächen. Im Norden liegen kleine Gewässerbiotope und Gehölzbestände. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 219/17, 219/15, 219/6, zT. 219/11 und 219/12 der Flur 1 der Gemarkung Roggentin.

2. Ziele des Bebauungsplanes

Durch die günstige Lage zur Stadt Rostock wurde die Gemeinde zu einem beliebten Wohnort, dessen Einwohnerzahl seit 1990 stark gestiegen ist. Auch als Wirtschaftsstandort hat sich Roggentin durch seine Lage an der Autobahn A 19 und der Bundesstraße rasch entwickelt. In der Gemeinde stehen kaum freie Wohnbauplätze zur Verfügung, wenngleich die Nachfrage hoch ist. Mit der letzten Flächennutzungsplanänderung 2022 wies die Gemeinde neue Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau aus. Darunter auch die Fläche des Plangebietes. Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes wird die Umwandlung des Gartenlandes in Wohnbauflächen planungsrechtlich gesichert. Somit entstehen neue Bauplätze im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung. Mit der zusätzlichen Entwicklung von 6-8 WE wird eine ausgewogene gemeindliche Entwicklung innerhalb der Ortslage Roggentin gewährleistet.

3. Zweck des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan Nr. 6 *Wohnen im Ostgarten* enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umwandlung von gärtnerisch genutzten privaten Grünflächen in ein Allgemeines Wohngebiet. Der Bebauungsplan setzt Verkehrsflächen, die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie Baugrenzen fest und bildet mit der angrenzenden Bebauung einen natürlichen Siedlungsabschluss.