1. Lage des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet für den Bereich Rostocker Straße 35 befindet sich im Zentrum des Ortes Sanitz direkt südlich der Rostocker Straße (B 110).
Im Osten grenzt das Flurstück 49 (Rostocker Straße 33), im Süden das Flurstück 54/1 und 54/81 (Graben zwischen der Rostocker Straße und der Straße „Neue Reihe“ im Süden (Torfstichmuur) und im Westen das Flurstück 47/2 (Rostocker Straße 37) und teilweise das Flurstück 43 an den Bebauungsplan an.
Erfasst werden die Flurstücke 48/1 und 48/2 der Gemarkung Sanitz Dorf, Flur 2.
Damit erreicht der Bebauungsplan einen Umfang von ca. 4.761 m².
Der nördliche Teil des Bebauungsplangebiets (WA 1) mit ca. 1.096 m² wird vom Bestandsgebäude Rostocker Straße 35 auf dem Flurstück 48/1 eingenommen.
Es handelt sich um ein modernes Mehrfamilienhaus mit zwei Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss.
Der südliche Teil des Bebauungsplangebiets (WA 2) mit ca. 3.665 m² wird vom Flurstück 48/2 gebildet. Diese Fläche ist derzeit nicht genutzt und steht für eine Neubebauung zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, hier eine etwa gleichartige Bebauung wie auf dem nördlich angrenzenden Flurstück 48/1 vorzunehmen.
Für die Aufnahme weiterer Flächen in den Bebauungsplan wird keine Veranlassung gesehen.
Die östlich und westlich angrenzenden Grundstücke verfügen aufgrund der vorhandenen Nutzungen ihres Zuschnitts und der Zufahrtsmöglichkeiten zu den hinterliegenden Grundstücksflächen über keine entsprechende Eignung zu einer Bebauung in der 2. Reihe. Die Nutzer und Eigentümer dieser Flächen stehen einer entsprechenden Überplanung auch ablehnend gegenüber.