Planungsdokumente: Einfacher Bebauungsplan Nr. 17, Gemeinde Sanitz

Begründung

7.7. Klimaschutz / Klimaanpassung

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gerecht zu werden.

Das Plangebiet ist bereits durch die umgebende Nutzung vorgeprägt, weshalb die Inanspruchnahme bisher ungenutzter Flächen in der zweiten Reihe einer grundsätzlich zu bevorzugenden Innenverdichtung entspricht. Im Geltungsbereich befinden sich zahlreiche Bäume und Sträucher, die sich positiv auf das Kleinklima auswirken. Die Festsetzung der Baugrenzen sowie die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern gewährleisten den Funktionserhalt der Grünstrukturen.

7.8. Auswirkungen auf Natur und Landschaft

  • Naturschutzgebiete

Es sind keine Naturschutzgebiete betroffen.

  • Nationalparke

Nationalparke sind aufgrund der Entfernung nicht betroffen.

  • Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind aufgrund ihrer Entfernung nicht betroffen.

  • Biosphärenreservate

Es ist kein Biosphärenreservat betroffen.

  • Naturparke

Es sind keine Naturparke betroffen.

  • Naturdenkmale

Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine Naturdenkmale im Planbereich und der näheren Umgebung.

  • Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope

Nach dem Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern befindet sich kein Biotop oder Geotop innerhalb des Geltungsbereiches.

  • Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Planbereich und der näheren Umgebung vorhanden.

  • Küsten- und Gewässerschutz

Küsten- und Gewässerschutzstreifen

Das Plangebiet liegt nicht in Küsten- und Gewässerschutzstreifen.

  • Trinkwasserschutz

Der Bebauungsplan liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III der Oberflächenwasserfassung “Warnow”. Die sich aus der Schutzzonenverordnung ergebenen Nutzungsbeschränkungen und Verbote sind einzuhalten.

  • Abwasserbeseitigung

Das anfallende Abwasser wird dem örtlichen Netz zugeführt.

  • Europäisches Netzwerk Natura 2000

Das nächstgelegene Natura 2000 – Gebiet (europäisches Vogelschutzgebiet DE 2542-302 Müritz) liegt ca. 4.000 m nordwestlich des Plangebietes. Daher und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes, ist von einer zusätzlichen, nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch die Nutzung des Plangebietes nicht auszugehen.

  • Gesetzlich geschützte Bäume

Nach Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für

1. Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,

2. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,

3. Pappeln im Innenbereich,

4. Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,

5. Wald im Sinne des Forstrechts,

6. Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren

Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein

Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestands erstellt wurde.

Aufgrabungen im Bereich von Bäumen haben außerhalb des Wurzelbereiches (Kronentraufbereich plus 1,50 m) zu erfolgen

  • Schutz der Alleen

Alleen sind nicht betroffen.

  • Wald

Im Geltungsbereich sind keine Waldstücke vorhanden.

  • Geschützte Arten

Zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Problematik im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Sanitz wurde durch das Kompetenzzentrum Naturschutz und Umweltbeobachtung, Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg aus Görmin im Mai 2016 ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Dieser wurde im März 2024 überarbeitet und aktualisiert und ist als Anlage der Begründung des Bebauungsplans beigefügt.

Darin wurden Maßnahmen zur Vermeidung der Einschlägigkeit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erarbeitet.

Diese Vorschläge aus artenschutzrechtlicher Sicht wurden durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen, vgl. Kapitel 8 Inhalt des Bebauungsplans.

8. Durchführung der Maßnahme

Das neu für eine Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Von daher sind keine speziellen förmlichen Maßnahmen zur Sicherung der Planung etwa nach den §§ 45 ff BauGB (Umlegung) vorgesehen oder beabsichtigt.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom gebilligt.

Sanitz,

Bürgermeister