Es sind keine Naturschutzgebiete betroffen.
Nationalparke sind aufgrund der Entfernung nicht betroffen.
Landschaftsschutzgebiete sind aufgrund ihrer Entfernung nicht betroffen.
Es ist kein Biosphärenreservat betroffen.
Es sind keine Naturparke betroffen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine Naturdenkmale im Planbereich und der näheren Umgebung.
- Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope
Nach dem Kartenportal des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern befindet sich kein Biotop oder Geotop innerhalb des Geltungsbereiches.
- Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
Es sind keine geschützten Landschaftsbestandteile im Planbereich und der näheren Umgebung vorhanden.
- Küsten- und Gewässerschutz
Küsten- und Gewässerschutzstreifen
Das Plangebiet liegt nicht in Küsten- und Gewässerschutzstreifen.
Der Bebauungsplan liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone III der Oberflächenwasserfassung “Warnow”. Die sich aus der Schutzzonenverordnung ergebenen Nutzungsbeschränkungen und Verbote sind einzuhalten.
Das anfallende Abwasser wird dem örtlichen Netz zugeführt.
- Europäisches Netzwerk Natura 2000
Das nächstgelegene Natura 2000 – Gebiet (europäisches Vogelschutzgebiet DE 2542-302 Müritz) liegt ca. 4.000 m nordwestlich des Plangebietes. Daher und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes, ist von einer zusätzlichen, nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch die Nutzung des Plangebietes nicht auszugehen.
- Gesetzlich geschützte Bäume
Nach Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für
1. Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
2. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
3. Pappeln im Innenbereich,
4. Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,
5. Wald im Sinne des Forstrechts,
6. Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren
Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein
Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestands erstellt wurde.
Aufgrabungen im Bereich von Bäumen haben außerhalb des Wurzelbereiches (Kronentraufbereich plus 1,50 m) zu erfolgen
Alleen sind nicht betroffen.
Im Geltungsbereich sind keine Waldstücke vorhanden.
Zur Bewältigung der artenschutzrechtlichen Problematik im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Sanitz wurde durch das Kompetenzzentrum Naturschutz und Umweltbeobachtung, Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg aus Görmin im Mai 2016 ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Dieser wurde im März 2024 überarbeitet und aktualisiert und ist als Anlage der Begründung des Bebauungsplans beigefügt.
Darin wurden Maßnahmen zur Vermeidung der Einschlägigkeit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erarbeitet.
Diese Vorschläge aus artenschutzrechtlicher Sicht wurden durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen, vgl. Kapitel 8 Inhalt des Bebauungsplans.