Während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgenommen. Sie liegt mit Stand vom 28.07.2016 von der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG in Rostock vor. Eine Aktualisierung der Untersuchung ist zum Stand April 2024 noch ausstehend.
Anhand dieser Untersuchung werden insbesondere die Auswirkungen aus der Verkehrsbelastung durch die naheliegende Rostocker Straße (B 110) untersucht.
Weitere Lärmquellen sind nicht erkennbar.
Die sich ergebenden Lärmpegelbereiche wurden gekennzeichnet.
In der vorliegenden Untersuchung erfolgte eine prognostische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Sanitz durch den Straßenverkehr hervorgerufen werden (Rostocker Straße / B 110).
Die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der DIN 18005 in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90).
Durch Straßenverkehrsgeräuschimmissionen werden im Tagzeitraum an den zu den Schallquellen nächstgelegenen Baugrenzen Beurteilungspegel von 65 und 66 dB(A) im WA 1 und 58 und 59 dB(A) im WA 2 bei freier Schallausbreitung hervorgerufen. Im Nachtzeitraum liegen die Beurteilungspegel bei 58 dB(A) bzw. 50 bis 52 dB(A). Die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) im Tagzeitraum und 45 dB(A) im Nachtzeitraum werden überschritten.
Zum Schutz vor Verkehrslärm innerhalb des Bebauungsplangebiets wurden verschiedene aktive und passive Schallschutzmaßnahmen und deren Wirkung beschrieben und eine Vorzugsvariante herausgearbeitet.
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass innerhalb des Bebauungsplangebiets gesunde Wohnverhältnisse gesichert sind, wenn die folgenden Maßnahmen bei den weiteren Planungen und bei der Realisierung beachtet werden:
- Innerhalb des Baugebiets WA 1 sind Schlaf- und Kinderzimmer nur auf der von der Rostocker Straße abgewandten Gebäudeseite zulässig. Dies gilt auch für Außenwohnbereiche.
- Bei der Neuerrichtung und Sanierung von Baukörpern innerhalb des Bebauungsplangebiets sind Gebäudefassaden und Dachflächen mit ausreichender Schalldämmung entsprechend der ausgewiesenen Lärmpegelbereiche und der Tabelle 7 der DIN 41 09-1 auszuführen.
Die entsprechenden Vorschläge für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan wurden unterbreitet und als passive Schallschutzmaßnahmen in den Teil B Text übernommen.
Die schalltechnische Untersuchung enthält bereits im Anhang 6 die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Gebäude.
Daraus ist ersichtlich, dass für eine Bebauung in der 2. Reihe (Baugebiet WA 2) teilweise der Lärmpegelbereich III und überwiegend der Lärmpegelbereich II zu berücksichtigen sind. Besondere Anforderungen an den Lärmschutz entstehen daher im vorliegenden Fall für eine Neubebauung im WA 2 nicht.
Auch die Neuanlage der Grundstückszufahrt zum Baugebiet WA 2 wurde betrachtet.
Die Zufahrt zum Wohngebäude im Baugebiet WA 2 erfolgt von der Rostocker Straße aus zwischen den bestehenden Gebäuden Rostocker Straße 37 und Rostocker Straße 35. Die Fahrten erzeugen einen Mittelungspegel von ca. 35 dB(A) tags und 25 dB(A) nachts. Die dadurch hervorgerufenen Beurteilungspegel an den Wohnhäusern Rostocker Straße 37 und Rostocker Straße 35 führen nicht dazu, dass der bestehende Beurteilungspegel der B 110 weiter erhöht wird.