4.1.1. Ziele und rechtlicher Hintergrund der Umweltprüfung
Mit dem Bebauungsplan 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ verfolgt die Stadt Rostock das Ziel, am Nordufer der Warnow ein urbanes Wohnquartier zu entwickeln. Der Geltungsbereich ist Teil des sog. „Rostocker Ovals“, welches verschiedene Areale rund um die Unterwarnow umfasst und zusammenhängend entwickelt werden soll. Ziel des B-Planes ist die Entwicklung eines Stadtquartiers mit einer kleinteiligen und vielfältigen Nutzungsmischung zum Wohnen und Arbeiten und mit attraktiven Freiräumen zur Begegnung und Erholung. Schwerpunkte bilden u. a. die Umsetzung eines modernen Mobilitätskonzeptes zur Gewährleistung weitgehender Autofreiheit, die Nutzung erneuerbarer Energie-/ Wärmequellen, die Öffnung des Zingelgrabens sowie ein dezentrales Regenwassermanagement.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist zum Bebauungsplan eine Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Diese sind in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB zu beschreiben und zu bewerten. Herausforderungen der vorliegenden Planung sind insbesondere die Beachtung der Belange des Arten- und Biotopschutzes, die Gewährleistung des Lärmschutzes sowohl entlang des Dierkower Dammes als auch bei der angestrebten Nutzungsmischung im Gebiet sowie die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes auf der historisch genutzten Fläche.
Im Parallelverfahren wird gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB der gültige Flächennutzungsplan geändert. Für die 18. FNP-Änderung und den Bebauungsplan 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ erfolgte eine gemeinsame Umweltprüfung, um Doppelprüfungen gem. § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB zu vermeiden.
Die Umsetzung der Planung erfordert eine Waldumwandlung. Gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei einer Waldumwandlung von weniger als 5 ha eine Standortbezogene Vorprüfung lt. Anlage 1, Punkt 17.2.3 durchzuführen. Die Inhalte werden im Kap. 4.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt zusammenfassend dargestellt.