Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.1. Ziele und rechtlicher Hintergrund der Umweltprüfung

Mit dem Bebauungsplan 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ verfolgt die Stadt Rostock das Ziel, am Nordufer der Warnow ein urbanes Wohnquartier zu entwickeln. Der Geltungsbereich ist Teil des sog. „Rostocker Ovals“, welches verschiedene Areale rund um die Unterwarnow umfasst und zusammenhängend entwickelt werden soll. Ziel des B-Planes ist die Entwicklung eines Stadtquartiers mit einer kleinteiligen und vielfältigen Nutzungsmischung zum Wohnen und Arbeiten und mit attraktiven Freiräumen zur Begegnung und Erholung. Schwerpunkte bilden u. a. die Umsetzung eines modernen Mobilitätskonzeptes zur Gewährleistung weitgehender Autofreiheit, die Nutzung erneuerbarer Energie-/ Wärmequellen, die Öffnung des Zingelgrabens sowie ein dezentrales Regenwassermanagement.

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist zum Bebauungsplan eine Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Diese sind in einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB zu beschreiben und zu bewerten. Herausforderungen der vorliegenden Planung sind insbesondere die Beachtung der Belange des Arten- und Biotopschutzes, die Gewährleistung des Lärmschutzes sowohl entlang des Dierkower Dammes als auch bei der angestrebten Nutzungsmischung im Gebiet sowie die Belange des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes auf der historisch genutzten Fläche.

Im Parallelverfahren wird gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB der gültige Flächennutzungsplan geändert. Für die 18. FNP-Änderung und den Bebauungsplan 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ erfolgte eine gemeinsame Umweltprüfung, um Doppelprüfungen gem. § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB zu vermeiden.

Die Umsetzung der Planung erfordert eine Waldumwandlung. Gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei einer Waldumwandlung von weniger als 5 ha eine Standortbezogene Vorprüfung lt. Anlage 1, Punkt 17.2.3 durchzuführen. Die Inhalte werden im Kap. 4.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt zusammenfassend dargestellt.

4.1.2. Charakteristik des Standortes

Das Plangebiet ist ca. 21,6 ha groß und liegt in den Ortsteilen Gehlsdorf und Brinckmansdorf. Er wird im Norden und Nordosten durch den Dierkower Damm, im Südosten durch den Zingelgraben und im Süden durch die Unterwarnow begrenzt. Im Westen schließt sich der Speckgraben an, der den Geltungsbereich von der ehemaligen Deponie Dierkow abgrenzt. Das Gelände ist derzeit etwa zur Hälfte in Nutzung. Der östliche Bereich wird gewerblich genutzt, dort befinden sich auf ca. 9 ha private Gewerbeflächen sowie ein Bauhof der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Im westlichen und mittleren Teil des Geltungsbereiches liegen auf ca. 8,5 ha Ruderal- und Gehölzflächen (Abbildung 13).

Der frühere Flurname „Hopfenhöfe“ bzw. „Kohlgärten“ (lt. Flurkarte 1930) verweist auf die einstige gärtnerische Nutzung des Gebietes. Später erfolgten großflächig Aufschüttungen und aus Richtung der des Osthafens eine zunehmend gewerbliche Nutzung. In den 1970er Jahren wurden östlich des Speckgrabens Spülflächen angelegt, um Baggergut aus dem Stadthafen abzulagern. Teils haben sich hier nach Aufgabe dieser Nutzung geschützte Biotope bzw. Waldflächen entwickelt.

Das Gelände ist weitgehend eben. Die Geländehöhe Beträgt ca. 6 Meter am Dierkower Damm und fällt auf ca. 4 Meter im südlichen Bereich. Wenige Meter vor dem Warnowufer fällt das Gelände steil auf Gewässerniveau ab. Ufer parallel erstreckt sich auf 100 Metern ein ca. 2 Meter hoher Damm. Im Süden des Geltungsbereiches verläuft der seit Mitte der 1970er Jahre verrohrte Zingelgraben. Im Zentrum des Gebiets befinden sich weitere Dämme und Gräben, infolge der einstigen Spülfeldnutzung. Entlang des Speckgrabens im Westen sowie im Süden nahe der Warnow verlaufen Geh- und Radwege, die für die Naherholung der Rostocker bedeutsam sind. Im Süden ist zudem eine ca. 0,3 ha große Wasserfläche der Warnow inkl. Schilfbereich Bestandteil des Plangebietes.

Abbildung 13: Luftbild und Geltungsbereich

4.1.3. Beschreibung der Festsetzungen und Bedarf an Grund und Boden

Der Plan setzt das städtebauliche Konzept des 2021 beschlossenen Rahmenplanes um. Im Geltungsbereich werden auf insgesamt 8 ha urbane Gebiete ausgewiesen (MU A bis MU L). Für die Baufelder im Zentrum und Süden des Quartiers sind jeweils vier bis sechs Geschosse und gemeinschaftliche Innenhöfe vorgesehen. In den Baufeldern entlang des Dierkower Dammes sind teils bis zu acht Geschosse möglich (MU H, MU I, MU L), am Quartierseingang Hinrichsdorfer Straße maximal 12 (MU G). Im Nordwesten ist ein 0,5 ha großes Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Umwelt, Kultur, Wissenschaft und Forschung“ (SO) geplant. Auf der südlichen Wasserfläche ist eine Fläche für Gemeinbedarf „Bildung, Soziale Zwecke, Kultur“ ausgewiesen. Die Grundflächenzahlen (GRZ) liegen zwischen 0,5 und 1. Aus Gründen des Hochwasserschutzes sind in den Baufeldern Mindestgeländehöhen festgesetzt.

Die Planung enthält mehrere zusammenhängende Grünzüge, welche die Baugebiete im Westen und Süden L-förmig umschließen: entlang des Speckgrabens, des Warnowufers, des Zingelgrabens. Sie beinhalten überwiegend naturnahe Grünflächen für den Biotop- und Artenschutz. Im Zentrum des Gebietes ist ein weiterer Grünzug, ausgehend vom Dierkower Damm Richtung Ufer, vorgesehen. Die in der Planung enthaltene Öffnung des verrohrten Zingelgrabens, ist bereits Bestandteil des gültigen B-Planes 13.GE.93 Gewerbegebiet Osthafen und wird nun präzisiert.

Zur Erschließung sind mehrere Straßen vorgesehen, die im Zentrum des Quartiers als Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen sind. Die Planstraße A im Norden ist nicht eingeschränkt.

Baufelder und Verkehrsflächen nehmen zukünftig ca. 16 ha Fläche ein, Grün- und sonstige Freiflächen ca. 5,5 ha. Der detaillierte Flächenbedarf der geplanten Einzelnutzungen ist der Flächenbilanz in Kapitel 6 zu entnehmen.