4.1.4. Ziele des Natur- und Umweltschutzes
Die Ziele des Natur- und Umweltschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem entsprechenden Fachrecht sowie Kommunal- und Landesplänen bzw. -programmen. Die Vorgaben der fachlichen Rechtsgrundlagen werden bei den Beschreibungen und Bewertungen in Kap. 4.2 Schutzgut bezogen aufgeführt. Nachfolgend werden die Anforderungen aus Plänen und kommunalen Konzepten dargestellt.