3.25. Bedingte Festsetzungen
Da vom in der textlichen Festsetzungen genannten Betrieb erhebliche Immissionen ausgehen (siehe u.a. Kapitel 3.11 und 3.13.2), sind schutzbedürftige Nutzungen erst mit einer Betriebsaufgabe zu entwickeln. Die Betriebsaufgabe wird zum derzeitigen Verfahrensstand in Aussicht gestellt und Kaufverträge für die entsprechenden Flächen angestrebt.
TF 16 Im Urbanen Gebiet Teilbereiche B, D, F, I, J, K, L, M, N und O sind schutzbedürftige Nutzungen erst mit Betriebsaufgabe der Veolia Umweltservice, Dierkower Damm 29, zulässig. (§ 9 Abs. 2 BauGB)