Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.7. Maßnahme AFB-V 7: Verringerung von visuellen Störungseffekten

Zum Schutz des Brutvogelbestands im Röhricht beidseitig der Zugangsbrücke zur Gemeinbedarfsfläche auf dem Wasser sind bei der Bauausführung die folgenden Maßgaben zu beachten:

Anlage der Zugangsbrücke mit einer blickdichten Brüstung

Gestaltung von Glasfronten des Gebäudes auf dem Wasser mit Färbungen oder flächigen Markierungen sowie durch Verwendung von Glas mit einer geringen Außenreflexion

Nach Nutzungsaufnahme ist für mindestens drei Jahre ein Monitoring durchzuführen, um die Auswirkungen der Zugangsbrücke und die Auswirkungen der „Gemeinbedarfsfläche auf dem Waser“ auf den Brutvogelbestand des angrenzenden Röhrichts zu untersuchen. Für das Monitoring sind mindestens jährlich vier Begehungen in der Brutzeit vorzusehen.

Die Ergebnisse des Monitorings sind unaufgefordert der zuständigen UNB mitzuteilen. Bei signifikanten Änderungen der Artzusammensetzung hat eine Abstimmung mit der UNB über das weitere Vorgehen stattzufinden.

8.1.8. Maßnahme AFB V 8: Aussetzen der Bauarbeiten zur Nachtzeit

Zur Vermeidung von Scheucheffekten durch Licht, Lärm und Vibrationen sind zum Schutz des Fischotters und von Fledermäusen während des Nachtzeitraums (einschließlich eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang) in den nachfolgend genannten Bereichen keine Bauarbeiten zulässig:

Röhrichtgürtel der Unterwarnow, inkl. eines ab Mittelwasserlinie gemessenen rd. 50 m breiten, wasserseitig vorgelagerten Bereichs

Grünfläche G 7 (Grünkorridor am Speckgraben), inkl. eines östlich angrenzenden rd. 50 m breiten Bereichs (abzgl. 50 m-Bereich am Dierkower Damm)

Grünfläche G 9 (Grünkorridor am Zingelgraben), inkl. eines nördlich angrenzenden rd. 50 m Bereichs (abzgl. 50 m-Bereich am Dierkower Damm)

8.1.9. Maßnahme AFB CEF 5: Teilmaßnahme Vegetationssteuerung zur Vermeidung von Tötung/ Beschädigung von Nachtkerzenschwärmern

Die im nordwestlichen Teil des Plangebiets befindliche Habitatfläche des Nachtkerzenschwärmers ist zur Vermeidung einer Ansiedlung von Nachtkerzen-schwärmern vor Beginn der Baumaßnahmen im Zeitraum 1. März bis 31. Juli alle zwei Wochen schonend mit einem Messerbalken-Mähwerk zu mähen (Schnitthöhe 5 cm). Das Mahdgut ist zu beräumen. Die genaue Ausgrenzung der Mahdfläche ist durch eine ökologische Bauüberwachung festzulegen und mit der zuständigen UNB abzustimmen. Die Freigabe der Fläche für die Bebauung ist ebenfalls mit der zuständigen UNB abzustimmen.