Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Verbindliche Vorgaben übergeordneter Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung

Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP-LVO M-V)

Maßgebend ist das Landesraumentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2016, das am 09.06.2016 in Kraft getreten ist. Das LEP ist eine querschnittsorientierte und fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns und ist durch Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung sowie Handlungsanweisungen gekennzeichnet. Hier ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Oberzentrum ausgewiesen (3.2 (3) Z). Gemäß 3.2 (6) sollen Oberzentren als überregional bedeutsame Infrastruktur- und Wirtschaftsstandorte gestärkt und weiterentwickelt werde. Sie sollen in ihrer Funktion als Arbeits-, Forschungs-, Bildungs-, und Kulturstandorte gezielt unterstützt werden. Rostock bildet die Kernstadt (3.3.3 (2)) innerhalb eines Stadt-Umland-Raumes (3.3.3 (1) Z) und ist auch der Mittelpunkt von Verflechtungsräumen (3.2 (1)). Das ist der Fall für Graal-Müritz, Sanitz, Schwaan, Tessin, Bad Doberan, Güstrow, Ribnitz-Damgarten und Teterow.

Eine weitere Entwicklung sieht das Land auch auf die Etablierung der Regiopole Rostock in einem sich im Aufbau befindlichen Regiopolennetzwerk (3.4 (3)). Die Regiopole Rostock nimmt für ihren funktionalen Verflechtungsraum zum Teil metropolitane Funktionen wahr. Sie ist Standort der Wissensgesellschaft und fungiert als Entwicklungsmotor mit wachsender Bedeutung für ihre Stadtregion.

Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung ist gemäß Punkt 4.1 (3), (5) und (6) des LEP der Nutzung von Standortreserven, der Umnutzung, Erneuerung und Verdichtung bebauter Gebiete in der Regel Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen einzuräumen.

Für den vorliegenden kleinteiligen Planungsraum lassen sich neben den allgemein dargestellten Aufgaben für das Oberzentrum Rostock keine speziellen Vorgaben entnehmen.

Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MMR M-V)

Die Verordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm wurde am 22.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V verkündet (GVOBl. 2011, S. 938). Das Regionale Raumentwicklungsprogramm konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung durch Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung.

Der Programmsatz Z 4.1 (3) des RREP MM/R führt aus, dass im Rahmen der Innen- vor Außenentwicklung die Nutzung erschlossener Standortreserven sowie der Umnutzung, Erneuerung und Verdichtung bebauter Gebiete Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen einzuräumen ist.

Der Grundsatz G 4.2. (2) empfiehlt, die Attraktivität und Qualität der Alt- und Innenstädte mit ihren reizvollen und integrierten Wohn- und Geschäftslagen durch geeignete städtebauliche Maßnahmen zu verbessern und erhalten. Die Wohnungs- und Städtebauförderung soll vorzugsweise auf die Innenentwicklung der Städte konzentriert werden, um einer weiter fortschreitenden Abwanderung der Bevölkerung aus der Kernstadt in das städtische Umland entgegenzuwirken und die Innenstadt als geschäftliches und wirtschaftliches Zentrum zu stärken.

Der Grundsatz 6.2.2 G (4) spezifiziert, dass denkmalgeschützte Siedlungsbereiche erhalten und einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden sollen, da sie zur Identitätsbildung sowie für den Charakter der Kulturlandschaft wichtig sind und zudem einen Anziehungspunkt für den Tourismus besitzen.

Die Grundsätze 6.4 G (7) und (8) verweisen auf eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere durch eine Sicherung des schienengebundenen Verkehrs, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben zu schaffen.

Raumordnungsverfahren

Raumordnungsverfahren, die für das vorliegende Plangebiet bzw. für die vorliegende Planung Bedeutung entwickeln, sind nicht bekannt.

2.2.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindet sich in der Fassung der Neubekanntmachung vom 2. Dezember 2009. Die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde 2017 von der Rostocker Bürgerschaft beschlossen. Zwischenzeitlich fanden zahlreiche Veranstaltungen und Beteiligungen statt. Bis zur Wirksamkeit der Neuaufstellung des FNP gilt der aktuell rechtskräftige Plan von 2009.

Der rechtswirksame FNP stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf GEM.11.5 direkt im östlichen Anschluss an die Gleisanlage der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und als Wohnbaufläche W.11.1 entlang der Kleinen Wasserstraße dar. Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen geringfügig von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab, ohne die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets zu beeinträchtigen. Planerisches Ziel des Flächennutzungsplans ist die Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten, wobei die Erweiterung und Konzentration der städtischen Verwaltung am Standort Neuer Markt ein wesentlicher Aspekt ist. Dieses Prinzip wird auch im Bebauungsplan beibehalten. Der Bebauungsplan kann mit seinen Festsetzungen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.