Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung städtebaulicher, sozialer, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder.

Das erste ISEK wurde im Jahr 2002 mit dem Schwerpunkt Rückbau und Aufwertung erarbeitet. Die 1. Fortschreibung erfolgte im Jahr 2005 und die 2. Fortschreibung im Jahr 2010, hier wurde der Innenstadtentwicklung eine größere Bedeutung beigemessen. Die 3. Fortschreibung beinhaltet eine gesamtstädtische Zielpyramide mit strategischen Zielen, Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und Maßnahmen/Projekten zur Zielerreichung.

„Besonders die Stärkung der Innenstadt hat in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach wie vor oberste Priorität“, sodass die Stadtmitte als Stadtentwicklungsgebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf eingestuft ist. Dieser Bereich besitzt eine gesamtstädtische Bedeutung und hat überörtliche Funktionen zu erfüllen, leidet aber auch unter den gesamtstädtischen Schwächen. Damit ist die Funktionsfähigkeit bspw. der Verwaltung von besonderer Bedeutung für den Gesamteinzugsbereich des Oberzentrums Rostock.

Als Handlungsbedarf im Bereich des Stadtzentrums werden bspw. explizit der Neubau der Verwaltungsgebäude am Neuen Markt sowie die Schließung von Baulücken durch nachhaltige Neubebauungen benannt.

2.3.4. Rostock 2025 Leitlinien zur Stadtentwicklung

Die Leitlinien zur Stadtentwicklung Rostocks wurden im Dezember 2012 von der Bürgerschaft beschlossen und stellen einen langfristigen strategischen Handlungsrahmen zu einer nachhaltigen Stadt bis zum Jahre 2025 dar. Sie bilden eine Grundlage für alle kommunalen Fachkonzepte und Fachplanungen.

Folgende Handlungsfelder haben eine Relevanz für die Erarbeitung des Bebauungsplans „Am Rathaus/Am Schilde“:

Gemäß Handlungsfeld IV.3 soll der Anteil regenerativer Energien kontinuierlich gesteigert werden. Der Bebauungsplan unterstützt dies, indem Flächen für solare Strahlungsenergie in bestimmten Bereichen der Dachkonstruktionen vorgesehen werden.

Laut Handlungsfeld VI.2 „Armut vorbeugen – Selbstbestimmtes Leben ermöglichen“ ist einer sozialen Segregation vorzubeugen, welches mit der Berücksichtigung einer Festsetzung zum sozialen Wohnungsbau Rechnung getragen wird.

Die Handlungsfelder VII.1 „Stadtplanung und Architektur setzen auf Qualität“ und VII.4 „Wohnen in der Stadt als besondere Qualität herausstellen“ finden sich mitunter in den zahlreichen örtlichen Bauvorschriften wieder, die die städtebauliche Identität bewahren und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch zeitgemäße Architektur weiterentwickeln sollen. Urbane Verdichtung, vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, der Ausschluss von Ferienwohnungen, die Erhöhung von Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die schrittweise Beseitigung von städtebaulichen Mängeln sind nur einige Punkte, denen sich der Bebauungsplan widmet.

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung versucht der Bebauungsplan der Leitlinie VIII „Grüne Stadt am Meer“, insbesondere bei den Handlungsfeldern VIII.2 „Luft- und Lärmbelastung senken und gesundes Lokalklima schaffen“ und VIII.6 „Durch Flächen schonende Stadtentwicklung den Boden schützen“, gerecht zu werden.

Mit der Gemeinbedarfsfläche für die Verwaltung schafft der Bebauungsplan die Grundvoraussetzung für den Ausbau des Rathauskomplexes und somit für die Querschnittsaufgabe J „Stadtverwaltung modernisieren“, um eine moderne und leistungsfähige Verwaltung zu errichten.

2.3.5. Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ)

Die Rostocker Bürgerschaft hat im Dezember 2017 den Mobilitätsplan Zukunft Rostock beschlossen. Der MOPZ bildet die strategische Grundlage für die Entwicklung der Verkehrssysteme in den kommenden 10 bis 15 Jahren. Er fasst die für die Zielerreichung geeignetsten Einzelmaßnahmen in einem Zielszenario 2030+ zusammen und trägt der Bevölkerungsentwicklung Rechnung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Rathaus/Am Schilde“ wird die städtebauliche Zielstellung verfolgt, ein innerstädtisches urbanes Quartier zu schaffen. Die Oberziele sowie verkehrlichen Zielstellungen des MOPZ wurden versucht, auf eine nachhaltige Entwicklung des Quartiers zu übertragen. Die Bündelung der Verwaltung z. B. an einem zentralen Ort schafft Synergieeffekte, die bspw. den Fuß- und Radverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr befördern und den Motorisierten Individualverkehrsanteil sinken lassen können.