7.9. Erschütterungsschutz
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist zu prüfen, ob die Anforderungen der DIN 4150, Teil 2 (Einwirkung von Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden) im Bereich der geplanten Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Erschütterungen aus dem Straßenbahnbetrieb für die vorgesehene Planung eingehalten werden. Dabei wird auch die Einwirkung des sekundären Luftschalls in Anlehnung an die VDI-2719 (Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen (8/87) ermittelt und beurteilt.