Planungsdokumente: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 *Mischgebiet am Wallbach* OT Willershagen Gemeinde Gelbensande

Begründung

8.5. Altlasten/ Kampfmittel und Bodenschutz

Das überplante Gebiet war zumindest teilweise als Bullenstall Willershagen imAltlasten Kataster mit der Kennziffer 72-032-010 erfasst. Dort wurde ca. 1965 eine Stallanlage einschl. aller Nebenanlagen betrieben und nach der Wende abgerissen. Im Jahr 2000 fanden Untersuchungen der Fläche statt, die den Altlastenverdacht nicht bestätigen konnten.

Abb. 10: Orthophoto 1991 (Quelle: gaia.mv, 15.03.2024)

Sollte bei den Baumaßnahmen verunreinigter Boden oder Altablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt etc.) angetroffen werden, so sind diese Abfälle vom Abfallbesitzer bzw. vom Grundstückseigentümereiner einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Abfälle dürfen nicht zur erneuten Bodenverfüllung genutzt werden.

Gegen die Verwendung von Ersatzfüllstoffen aus zugelassenen Kiesgruben gibt es keine Einwände. Werden Materialien von ortsfremden Baustellen oder Flächen zur Verfüllung verwendet, ist die Schadstofffreiheit durch ein Untersuchungsattest eines zugelassenen Umweltlabors nachzuweisen. Soweit im Rahmen von Baumaßnahmen Überschussböden anfallen bzw. Bodenmaterial auf dem Grundstück auf- oder eingebracht werden soll, haben die nach§ 7 BBodSchG Pflichtigen Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Die Forderungen der §§ 6 bis 8 Bundes- Bodenschutz- und-

Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 16.07.2021 sind zu beachten. Auf die Einhaltung der Anforderungen der DIN 19731 (Ausgabe5/98) wird besonders hingewiesen.

Sollten bei Tiefbauarbeiten kontaminierte Bereiche - im Sinne des Gefahrstoffrechts - festgestellt werden, sind diese dem LAGuS, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Regionalbereich Nord umgehend anzuzeigen. Sollten Asbestbelastungen vorgefunden werden, darf die Beseitigung nur durch Fachbetriebe - unter Einhaltung der Forderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der technischen Regeln für Gefahrstoffe „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) - erfolgen. Diese Arbeiten sind dem LAGuS, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicher-

heit, Regionalbereich Nord spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten anzuzeigen.

Für den Geltungsbereich sind keine Kampfmittelbelastungen bekannt. Da in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind, wird empfohlen, vor Beginn von Bauarbeiten eine Kampfmittelbelastungsauskunft beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.

Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittelbelastungen festgestellt werden, dürfen weiterführende Arbeiten nur durch oder in Begleitung von fachkundigen Firmen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) sind, durchgeführt werden, bzw. legt der Staatliche Munitionsbergungsdienst MV (Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, Graf-Yorck-Str. 6, 19061 Schwerin) die weitere Vorgehensweise fest.

8.6. Immissionen

Durch die Errichtung und den Rückbau von baulichen Anlagen ist mit Lärm und Staubentwicklung zu rechnen. Diese Immissionen sind vorübergehend und auf die Bauzeit begrenzt. Durch die zukünftige Nutzung als Wohnstandort mit einer gewerblich genutzten Lagerhalle sind keine wesentlichen zusätzlichen Beeinträchtigungen durch Immissionen auf dem Grundstück oder durch zusätzlichen Verkehr zu erwarten.

Abhängig von der Art der Nutzung der geplanten gewerblichen Halle ist ggf. im Baugenehmigungsverfahren ein Nachweis über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten zu führen.

Die beabsichtigte Nutzung legt jedoch Nahe, dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind und die Richtwerte der TA-Lärm eingehalten werden. Es handelt sich um kein Produzierendes Gewerbe, auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist nicht zu rechnen. In der Lagerhalle werden Materialien für den Stahlhochbau wie Verbrauchsmaterialien (Schrauben, Bleche, Kantteile) gelagert. Für den Solarbau Aluminiumprofile und Verbindungsmaterial (Klemmen, Kabel). Größere Teile, die mit einem erhöhten und schweren Verkehrsaufkommen einhergehen, werden jedoch nicht stattfinden, da diese Materialien direkt auf die Baustellen geliefert werden. Die Mehrzweckhalle dient weiterhin dem privaten Nutzen, zur Unterbringung von Geräten und Fahrzeugen.

8.7. Klimaschutz/ Klimaanpassung

Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gerecht zu werden.

Das Plangebiet liegt am Rand von Willershagen und ist von einzelnen Bauten sowie Äckern umgeben, das Plangebiet zum Teil versiegelt. Durch die geringe Größe des Plangebietes ist es für das regionale Klima nicht von Bedeutung. Durch die Errichtung von Baukörpern wird sich das örtliche Kleinklima minimal verändern. Dennoch sind die Auswirkungen des Vorhabens sehr gering.

Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche wird der Gesamtumfang der Versiegelung im Vergleich zur Bestandsituation nicht verändert. Etwa 1.300 m² werden entsiegelt. Dies entspricht in etwa den Umfang der neuen Versiegelung. Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit dem Schutzgut Fläche und Boden wird Rechnung getragen. Die Bebauung wird nicht innerhalb der wertvolleren Grünräume entstehen, sondern beschränkt sich auf bereits versiegelten Raum und die Fläche der ehemaligen Stallanlagen. In den randlichen Grünbereichen werden Entsiegelungen vorgenommen und die Gehölze und Grünflächen geschützt. Da keine guten Versickerungsbedingungen gegeben sind, werden Maßnahmen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser aufgenommen, die auf Rückhalt, Verdunstung und Drosselung sowie Regenwassernutzung abzielen. Für Stellflächen und Lagerplätze werden wasserdurchlässige Beläge festgesetzt. Durch diese Maßnahmen wird das Regenwasser, trotz widriger Bedingungen dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und trägt damit zur Grundwasserneubildung bei.

Das Vorhaben wird keinen spürbaren Einfluss auf das Klima und die Luftqualität haben.