Planungsdokumente: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 *Mischgebiet am Wallbach* OT Willershagen Gemeinde Gelbensande

Begründung

8.2.1. Trinkwasser

Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser erfolgt im Anschluss an das im Ort vorhandene Netz und wird über den Warnow Wasser- und Abwasserverband (WWAV) sowie die Nordwasser GmbH gewährleistet. Für die wasserwirtschaftliche Erschließung - Teil Trinkwasser greift das Satzungsrecht des Warnow Wasser- und Abwasserverbandes. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme neu verlegter Trinkwasserleitungen ist die normgerechte Qualität von Wasser laut Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung sowie die Freigabe beim Gesundheitsamt zu beantragen.

8.2.2. Abwasser

Das Plangebiet (sowie die umgebende Ortslage) sind nicht an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. Die Schmutzwasserentsorgung hat somit über eine Kleinkläranlage zu erfolgen. Diese ist nach Vorgabe des Abwasserzweckverbandes Körkwitz auf dem Grundstück in das geplante Vorhaben miteinzuplanen und umzusetzen. Vor Errichtung der Kleinkläranlage ist bei der unteren Wasserbehörde eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Einer Einleitung des gereinigten Schutzwassers in den Wallbach ist unzulässig. Zum Thema der Abwasserbeseitigung wurde eine textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Lage der Kleinkläranlage wird erst mit der konkreten Planung und weiteren behördlichen Abstimmung nach Satzungsbeschluss festgelegt.

8.2.3. Regenwasser

Angrenzend an das B-Plangebiet befindet sich das nach WRRL berichtspflichtige Gewässer "Wallbach". Für dieses Gewässer gilt das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsgebot. Des Weiteren ist bekannt, dass es aufgrund von Starkniederschlagsereignissen im "Wallbach" immer wieder zu Hochwasserereignissen kam. Das Niederschlagswasser im Plangebiet läuft über ein Grabensystem in den Wallbach, eine bestehende Teichanlage dient dem Regenrückhalt und ist mit dem Grabensystem verbunden.

Die Planung sieht vor die bestehenden Verhältnisse nicht zu verschlechtern und Maßnahmen zu treffen die auf eine Verbesserung abzielen.

Dazu werden folgende Maßnahmen festgesetzt.

Verschlechterungsverbot:

Die maximal überbaubare Grundfläche wird mit 2.000 m² festgesetzt, dies entspricht der bestehenden Versiegelung im Gebiet. Durch Rückbaumaßnahmen von rd. 1.300m² wird das Potential für eine Neuversiegelung geschaffen.

Verbesserungsgebot:

  • Festsetzung eines Regenrückhaltebeckens in Text und Plan. Die Funktionsfähigkeit ist durch Pflegemaßnahmen zu gewährleisten, evtl. sind bauliche Maßnahmen für eine Erweiterung zu prüfen. Das Regenwasser wird zwischengespeichert und gedrosselt an den Wallbach abgegeben.
  • Allgemeine Festsetzung zur Sicherung der bereits erfolgten Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen. Das Niederschlagswasser ist durch geeignete technische Systeme (Regenrückhaltebecken, Rigolen und Zisternen) zwischenzuspeichern und gedrosselt an die Vorflut abzuleiten. In einer Zisterne wird das Regenwasser gespeichert und steht für die Bewässerung der Grünanlagen zur Verfügung (vgl. Vorhaben- und Erschließungsplan).
  • Anzulegende Stellplätze und Lagerflächen sind wasserdurchlässig zu befestigen. (Verringerung der vorhandenen Vollversiegelung.)
  • Die Maßnahmen aus dem gemeindlichen Hochwasserschutzkonzept werden gegenwärtig bearbeitet. Das Plangebiet wird dabei mitbetrachtet. Die Empfehlungen sind zu berücksichtigen.