Im Plangebiet werden Fuß- und Radwege im Bereich der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Dabei wird unterschieden nach
- Gehweg
- Fußgängerzone, befahrbar für Radfahrer
- Fußgängerzone, befahrbar für Radfahrer sowie zeitlich begrenzten Liefer-, Ver- und Entsorgungsverkehr
Als reine Fußgängerzonen wird die Verbindung über den Speckgraben in Richtung Stadtpark festgesetzt. Die Fußgängerzone der Kategorie Nr. 3 befindet sich zwischen den Urbanen Gebieten MU G und MU H im Bereich der geplanten Tram-Haltestelle im Übergang vom Dierkower Damm zur Planstraße A. Dort befinden sich ggf. gewerblich dominierte Bereiche, die gelegentlichen Lieferverkehr erfordern. Alle übrigen Fußgängerzonen sollen auch für Radfahrer befahrbar sein.
Entlang des Dierkower Damms ist der Ausbau eines Radschnellweges geplant, die erforderlichen Flächen sind derzeit noch innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche angeordnet. Im weiteren Verfahren kann der Radschnellweg auch mit einer eignen Fläche festgesetzt werden.
Die Umsetzung des Radschnellweges von der Petribrücke über den Stadthafen bis etwa zum „Alten Fritz“ obliegt der BUGA-Projektgruppe und ist somit Bestandteil der BUGA-2025-Planungen.
Der im Abschnitt bereits vorhandene Geh- und Radweg weist nicht die Qualität auf, die für Radschnellwege im Zwei-Richtungsverkehr angestrebt werden. Der Weg ist derzeit nur etwa 3 m breit und verläuft immer parallel zu den Gleisanlagen der RSAG. In Richtung Osthafen wird der bereits heute stark frequentierte Weg überwiegend von Zäunen, Hecken oder Bebauung begrenzt.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Amt für Mobilität und das Tiefbauamt, plant unter anderen den Bau eines Radschnellweges mit der Verbindung „Evershagen-Dierkow“. Ein Teilabschnitt des Radschnellweges „Evershagen-Dierkow“ soll die Ortsteile Dierkow und Stadtmitte (Abschnitt 35) verbinden und perspektivisch von der Petribrücke (Abschnitt 34) über den Stadthafen (Abschnitt 33 und 34) zum Werftdreieck/Holbeinplatz nach Westen weitergeführt werden und tangiert daher auch das Plangebiet.
Der Radschnellweg wurde im kommunalen Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) als Maßnahme R-1 mit hoher Priorität ausgewiesen und im Dezember 2017 von der Rostocker Bürgerschaft beschlossen.
Die zwischenzeitlich in Kraft getretene „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030“ (VV Radschnellwege 2017 – 2030) sieht hohe Standards vor (vgl. Artikel 3 Abs. 1: u.a. verkehrsrechtlich ausschließlich dem Radverkehr vorbehaltene und 4 m breite Wege).