3.14. Brandschutz
Da aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes bezüglich der Hochwasserkante in hochwassergefährdeten Bereichen mit dem Eintreten des Hochwassers in den überfluteten Gebieten keine Maßnahmen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Leitern der Feuerwehr durchgeführt werden können und Löscharbeiten signifikant erschwert werden, werden die Baufelder durch ein Anheben der Geländehöhe auf 3,5 m ü. NHN hochwassersicher hergestellt.
Um die Erreichbarkeit für Bergungs- und Löscharbeiten am Umweltlabor im Brand- oder Havariefall zu gewährleisten, ist eine Aufstellfläche für Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr an der Nordseite des Stegs einzurichten. Das Teilstück des Warnowrundwegs zwischen dem Steg des Umweltlabors und des Wegs am Speckgrabenkorridor ist als Bewegungsfläche so zu befestigen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren werden können.
Zur Sicherung ausreichender Bedingungen für die Belange des Brandschutzes sind insbesondere die “Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ - Fassung August 2006, sowie die Anforderungen der §§ 4 (1) und 5 LBauO M-V - zu berücksichtigen. Die Straßenplanung ist mit dem Brandschutz- und Rettungsamt abzustimmen.