Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.15.3. Sonstige grünordnerischen Festsetzungen

Die sonstigen grünordnerischen Festsetzungen beziehen sich u.a. auf private Grün- und Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Befestigungen von Wegen und Zufahrten, Abstände zu Bäumen und Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeiten und werden wie nachfolgend dargestellt begründet.

TF 9.5 Private Grün- und Freiflächen

Auf den privaten Wohngrünflächen in den Baugebieten MU A bis MU E sowie in den Baugebieten MU N und MU O sind jeweils mindestens drei Bäume zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzgebote P MU A bis P MU E sowie P MU N und P MU O). Die Bäume sind als Gruppe und in der in Pflanzenliste 3 vorgeschriebenen Qualität zu pflanzen.

Unversiegelte Freiflächen sind dauerhaft zu begrünen, soweit aufgrund der festgesetzten Spielplätze gemäß TF 9.2.2 keine anderweitigen Anforderungen bestehen.

Mit dieser Festsetzung wird eine Mindestdurchgrünung der nicht bebauten Flächen sichergestellt.

TF 9.6 Befestigung von Wegen und Zufahrten

Im Urbanen Gebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung und Betonierung sind unzulässig. Dies gilt nicht für Zufahrten zu Tiefgaragen und überwiegend für Stellplätze genutzte Gebäude.

Diese Festsetzung dient der Gewährleistung der Versickerungsfähigkeit von Wegeflächen und damit dem Rückhalt von Niederschlagswasser im Plangebiet.

TF 9.7 Dachbegrünung

Die Dachflächen im Urbanen Gebiet sind zu mindestens 50 % zu begrünen. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen, für Belichtungsflächen und Terrassen. Die Begrünung ist zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 10 cm aufweisen. Die Bepflanzung ist mit einer extensiven Begrünung mit Sedum-Gras-Kräutermischungen herzustellen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen und technische Aufbauten sind auf die 50 % Quote nicht anzurechnen. Es ist eine Entwicklungspflege von zwei Jahren einschließlich Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs durchzuführen.

Diese Festsetzung dient der Klimaanpassung durch Schaffung von zusätzlichen Vegetationsflächen in Bereichen von ansonsten vollversiegelten Flächen und durch Rückhalt von Niederschlag im Plangebiet (Verzögerung des Niederschlagsabflusses, Kühlung durch Verdunstung).

TF 9.8 Fassadenbegrünung

Die Außenwandflächen der Quartiersgaragen sind zu mindestens 25 % der Fassadenfläche mit standortgerechten, selbstklimmenden, rankenden oder schlingenden Pflanzen zu begrünen, zu pflegen und bei Abgang nachzupflanzen. Pro Pflanze ist geeigneter Boden bzw. geeignetes Substrat in ausreichendem Umfang herzustellen. Die Pflanzscheibe hat hier mindestens 0,5 m², der durchwurzelbare Raum mindestens 1 m³ zu betragen. Vorschläge zu geeigneten Pflanzenarten können der Pflanzenliste 6 entnommen werden. Die Pflanzungen sind in mindestens der dort vorgegebenen Qualität vorzunehmen.

Diese Festsetzung dient im Wesentlichen der Grüngestaltung großflächiger Gebäudefassaden sowie der Klimaanpassung durch Schaffung von zusätzlichen Vegetationsflächen.

TF 9.9 Abstände zu Bäumen

An Aus- und Einfahrten ist zu Baumstandorten ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Zu Versorgungsleitungen ist für die zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten.

Diese Festsetzung dient der Verkehrssicherheit (Freihalten von Sichtfeldern) sowie dem Leitungs- und Baumschutz (Vermeidung eines Einwachsens von Wurzeln in den Leitungsbestand sowie Vermeidung von Wurzelschäden bei Leitungsarbeiten).

TF 9.10 Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeiten

Für die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen mit Kompensationsfunktion (TF 9.1.2, TF 9.3.1, TF 9.3.3, TF 9.5, TF 9.7) gelten die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeiten gemäß der Kostenerstattungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, bekanntgemacht im Städtischen Anzeiger am 30.12.2009.

Für die festgesetzten Baumpflanzungen (TF 9.4.1, TF 9.4.2) gelten die Fertigstellungs- und Entwicklungspflegezeiten gemäß Merkblatt "Baumpflanzungen des Amtes für Stadtgrün" (aktualisierte Fassung von 2017).

Für die festgesetzten ausschließlich gestalterischen grünordnerischen Maßnahmen (TF 9.8) gelten drei Jahre Entwicklungspflege gem. den Hinweisblättern "Entwicklungspflege" des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, für Rasen gilt ein Jahr Entwicklungspflege.

3.15.4. Pflanzenlisten

Für die Pflanzgebote im Plangebiet wurden die nachfolgenden Pflanzenlisten zusammengestellt:

Pflanzenliste 1: Bäume für Pflanzungen auf Verkehrsflächen

Mindestqualität Hochstamm, 4 mal verpflanzt, aus extra weitem Stand, 18/20 cm Stammumfang mit Drahtballen

Bäume bei einem Pflanzabstand < 6 m zu Fassaden:

Carpinus betulus 'Lucas'

Säulen-Hainbuche

Tilia cordata 'Greenspiere'

Amerikanische Stadt-Linde

Ulmus-Hybride 'New Horizon'

Sorte der schmalkronigen Stadt-Ulme


Bäume bei einem Pflanzabstand > 6 m zu Fassaden
oben genannte Arten sowie

Sorbus intermedia 'Brouwers'

Schwedische Mehlbeere

Baumpflanzungen am Dierkower Damm

Tilia cordata

Winter-Linde


Pflanzenliste 2: Bäume für Pflanzungen auf öffentlichen Grünflächen

Mindestqualität Hochstamm, 3 mal verpflanzt, 16/18 cm Stammumfang mit Drahtballen

Acer campestre

Feld-Ahorn

Carpinus betulus

Hainbuche

Quercus robur

Stiel-Eiche

Salix alba

Silber-Weide

Tilia cordata

Winter-Linde

Ulmus-Hybride 'New Horizon'

Sorte der schmalkronigen Stadt-Ulme


Pflanzenliste 3: Bäume für Pflanzungen auf privaten Wohngrünflächen

Mindestqualität Hochstamm, 3 mal verpflanzt, 16/18 cm Stammumfang mit Drahtballen

Pyrus calleryana ‚Chanticleer‘

Chinesische Wildbirne ‚Chanticleer‘

Ginko biloba

Fächerblattbaum

Liquidambar styraciflua

Amberbaum

Prunus avium 'Plena'

Gefüllte Vogelkirsche

Sorbus aria 'Magnifica'

Großlaubige Mehlbeere

Sorbus intermedia 'Brouwers'

Schwedische Mehlbeere

Tilia cordata 'Greenspiere'

Amerikanische Stadt-Linde

Ulmus-Hybride 'New Horizon'

Sorte der schmalkronigen Stadt-Ulme


Pflanzenliste 4: Gehölze für Pflanzungen auf öffentlichen Grünflächen

Mindestqualität Hochstamm, 2 mal verpflanzt, 8/10 cm Stammumfang sowie verpflanzter Strauch, 3 Triebe, 100/150 cm

Bäume:

Acer campestre

Feld-Ahorn

Betula pendula

Hänge-Birke

Carpinus betulus

Hainbuche

Ulmus laevis

Flatter-Ulme

Sträucher:

Berberis vulgaris

Berberitze

Cornus mas

Kornelkirsche

Corylus avellana

Hasel

Crataegus monogyna

Eingriffliger Weißdorn

Euonymus europaea

Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum

Heckenkirsche

Malus sylvestris

Wildapfel

Prunus spinosa

Schlehe

Pyrus pyraster

Holzbirne

Rubus idaeus

Himbeere

Salix caprea

Sal-Weide

Sambucus nigra

Schwarzer Holunder

Viburnum opulus

Gewöhnlicher Schneeball


Pflanzenliste 5: Gehölze als Nistplatz für die Sperbergrasmücke

Mindestqualität verpflanzter Strauch, 3 Triebe, 100/150 cm

Crataegus monogyna

Eingriffliger Weißdorn

Prunus spinosa

Schlehe

Rosa canina

Hunds-Rose


Pflanzenliste 6: Ranker und Schlinger

Mindestqualität 80/100 cm, 2- bis 3-Liter-Container

Aristolochia tomentosa

Pfeifenwinde

Lonicera

Geißblatt

Vitis coignetiae

Japanischer Zierwein

Wisteria sinensis

Chinesischer Blauregen

Pflanzenliste 7: Uferbepflanzung am Zingelgraben

Mindestqualität Heister, 100/150 cm

Alnus glutinosa

Schwarzerle

Fraxinus excelsior

Gemeine Esche


3.16. Naturschutzrechtlicher Eingriff und Kompensation

Die Abhandlung der Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 18 BNatSchG i.V.m. § 12 NatSchAG M-V (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) erfolgt nach der Beteiligung zum Vorentwurf auf der Grundlage der Entwurfsfassung des Bebauungsplans nach den methodischen Vorgaben der Hinweise zur Eingriffsregelung in Mecklenburg-Vorpommern (HzE 2018).