Fundmunition
Das Bebauungsplangebiet ist wahrscheinlich nicht mit Kampfmitteln belastet. Sollten bei Tief-bauarbeiten jedoch unvermutet kampfmittelverdächtige Gegenstände oder Munition aufgefun-den werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit an der Fundstelle und der unmittelbaren Umgebung sofort einzustellen und der Munitionsbergungsdienst zu benachrichtigen. Nötigen-falls sind die Polizei und ggf. auch die örtliche Ordnungsbehörde hinzuzuziehen.
Konkrete und aktuelle Angaben über die Kampfmittelbelastung des Plangebietes sind gebüh-renpflichtig beim Munitionsbergungsdienst des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Tech-nik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V zu erhalten. Ein entsprechendes Aus-kunftsersuchen wird rechtzeitig vor Bauausführung empfohlen.