Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

Beleuchtungsanlagen

Um für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine effektive und kostengünstige Beleuch-tung zu realisieren, ist die Planung mit der Stadtwerke Rostock AG (SWR AG), Hauptabteilung Licht, zu koordinieren.

- Die Planung der Beleuchtungsanlage muss nach Projektierungsvorschrift, Beleuchtungska-talog und Einmessvorschrift des Amtes für Verkehrsanlagen erfolgen.

- Lichtpunkte mit gelenkter Lichtausstrahlung und hausseitiger Abschirmung sind unter Be-rücksich¬tigung des speziellen Anwendungsfalls zu bevorzugen.

- Das Aufstellen von Bäumen/Grünanlagen ist in der Planungsphase rechtzeitig zwischen Grün-und Elektroplaner (speziell Lichtplaner) abzustimmen.

Stellplätze

Kfz-Stellplätze und Garagen sind so anzuordnen und auszuführen, dass durch ihre Benutzung keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen durch Geräusch- und Abgasimmissionen in der Nachbarschaft verursacht werden.

Daher ist im Rahmen der Planverwirklichung sicherzustellen, dass der Abstand zwischen Stell-plätzen/Garagen und Fenstern von Aufenthaltsräumen in Mehrfamilienhäusern (Wohn- und Schlafräume, Kinderzimmer) ein Maß von 5 m nicht unterschreitet.

Drainagen

Im Rahmen der Planungsphase bzw. der Baumaßnahme eventuell aufgefundene Leitungssys-teme (Meliorationsanlagen in Form von Drainagerohren oder sonstige Rohrleitungen) sind bei Erfordernis ordnungsgemäß in ihrer Funktion zu erhalten, aufzunehmen, umzuverlegen bzw. anzubinden.