Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Textliche Festsetzungen
Baumschutzsatzung
Gemäß der Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock, bekanntgemacht am 12. Dezember 2001 im Städtischen Anzeiger), sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metren, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes , sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt ge-schützt. Walnüsse und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume. Geschützt sind mehrstäm-mige Bäume, sofern die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelbäumen mindestens 0,50 Meter erreicht.
Stellplatzsatzung
Es gilt die Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebe-trägen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung), be-kanntgemacht am 15. November 2017 im Städtischen Anzeiger.