Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

2. Bauweise § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO

2.1 Die Wohngebäude in den Baugebieten WA 1 - WA 3 und WA 5-WA 6 sind in abweichender Bauweise zu errichten.

Dabei sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der einzelnen Hausformen darf dabei höchstens 20 m betragen.

2.2 Die Wohngebäude in dem Baugebiet WA 4 sind in der offenen Bauweise zu errichten.

Dabei sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der einzelnen Hausformen darf dabei höchstens 50 m betragen.