Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Textliche Festsetzungen
2.1 Die Wohngebäude in den Baugebieten WA 1 - WA 3 und WA 5-WA 6 sind in abweichender Bauweise zu errichten.
Dabei sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der einzelnen Hausformen darf dabei höchstens 20 m betragen.
2.2 Die Wohngebäude in dem Baugebiet WA 4 sind in der offenen Bauweise zu errichten.
Dabei sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Die Länge der einzelnen Hausformen darf dabei höchstens 50 m betragen.