4.2. Innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist je acht Wohnungen ein öffentlicher Stell-platz zu errichten.
Beim Abbruch der Gewächshausanlage sind alle leicht demontierbaren Teile mit Quartierpoten-tial (wie Türrahmen, Fensterbretter und -laibungen, Teerpappendach etc.) vorsichtig händisch zu entfernen und auf das Vorkommen von Fledermäusen zu prüfen. Die entsprechenden Ab-bruchmaßnahmen sind durch eine ökologische Baubegleitung zu begleiten und zu dokumentie-ren. Die Dokumentation ist der unteren Naturschutzbehörde nach dem Abriss unaufgefordert vorzulegen.