Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Textliche Festsetzungen
5.3 Um Amphibienverluste auszuschließen, muss im nördlichen Bereich des Bebauungsplange-biets, entlang des Grabenabschnitts in Höhe der Kleingewässer während der Rodungs-, Er-schließungs-, und Beräumungsarbeiten ein mobiler Amphibienschutzzaun mit Fangeimern er-richtet werden. Durch eine ökologische Baubegleitung muss sichergestellt werden, dass die Amphibien in dem Bebauungsplangebiet täglich abgesammelt und im Bereich der Kleingewäs-ser wieder ausgesetzt werden. Die Maßnahme ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der unteren Naturschutzbehörde unaufgefordert vorzulegen.
5.4 Aufgefundene Exemplare der Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) sind durch eine ökologi-sche Baubegleitung sachkundig zu bergen und auf eine geeignete Fläche nördlich des Bebau-ungsplangebiets umzusetzen. Nach Fertigstellung der Umsetzungsmaßnahme ist diese der un-teren Naturschutzbehörde unaufgefordert anzuzeigen.