Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5.2 Sonstige Abbruchmaßnahmen sowie Flächenberäumungen müssen in einem Zeitraum außer-halb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel zwischen 1 .Oktober und 28. Februar erfolgen. Eine Ausdehnung der Arbeiten über den genannten Zeitraum hinaus ist dann zulässig, wenn die Ar-beiten außerhalb der Brutsaison der Vögel bzw. der Aktivitätsphase der Amphibien begonnen und ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Kommt es zu Unterbrechungen, muss eine öko-logische Baubegleitung das Bebauungsplangebiet auf aktuellen Amphibien- und Brutvogelbe-satz kontrollieren.

5.3 Um Amphibienverluste auszuschließen, muss im nördlichen Bereich des Bebauungsplange-biets, entlang des Grabenabschnitts in Höhe der Kleingewässer während der Rodungs-, Er-schließungs-, und Beräumungsarbeiten ein mobiler Amphibienschutzzaun mit Fangeimern er-richtet werden. Durch eine ökologische Baubegleitung muss sichergestellt werden, dass die Amphibien in dem Bebauungsplangebiet täglich abgesammelt und im Bereich der Kleingewäs-ser wieder ausgesetzt werden. Die Maßnahme ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der unteren Naturschutzbehörde unaufgefordert vorzulegen.

5.4 Aufgefundene Exemplare der Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) sind durch eine ökologi-sche Baubegleitung sachkundig zu bergen und auf eine geeignete Fläche nördlich des Bebau-ungsplangebiets umzusetzen. Nach Fertigstellung der Umsetzungsmaßnahme ist diese der un-teren Naturschutzbehörde unaufgefordert anzuzeigen.