Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"
Begründung
1.2.1. Städtebauliche Ausgangssituation und Umgebung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Areal von ca. 18.832 m² welches vom Entwässerungsgraben im Nordosten, der Bebauung an der Gehlsheimer Straße im Südosten, der Bebauung an der Drostenstraße im Südwesten und den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 185/8, 185/9 und 207/2 bis zur Höhe der Hausnummer 17 Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2) im Nordwesten, begrenzt wird.
Der Raum Gehlsdorf-Langenort wird derzeit durch den zweispurigen Straßenzug Gehlsheimer Straße - Fährstraße - Pressentin Straße erschlossen.
Das Wohngebiet bindet über die bestehende Drostenstraße bedarfsgerecht an die Gehlsheimer Straße an und ist somit an das städtische Straßenverkehrssystem ausreichend angeschlossen.
Gefährdungen des Gebiets aus möglichem Hochwasser im Bereich der Unterwarnow bestehen aufgrund der durchschnittlichen Höhenlage nicht. Hinsichtlich der sonstigen hydrologischen Gegebenheiten ist das Hydrologische Gutachten (WASTRA-Plan 2017, Ergänzung v. 2020) zu beachten.
Dabei ist auch die Gefährdung durch Binnenhochwasser zu berücksichtigen.
Im Bereich des Bebauungsplans stehen insbesondere im westlichen Teil Böden an, die eine hohe Schutzwürdigkeit aufweisen (Humusgleye).
Aufgrund der intensiven gärtnerischen Vornutzung, des vorhandenen dringenden Wohnbedarfs und der notwendigen wirtschaftlichen Ausnutzung der begrenzten Flächen, wird deren bauliche Nutzung in dem geringen Maße vorgesehen.
Das Bebauungsplangebiet wird in südöstlicher und südwestlicher Richtung durch die vorhandene durchweg zweigeschossige Bebauung mit großen Geschosshöhen in der für den Stadtteil Gehlsdorf typischen und prägenden lockeren Villenform begrenzt. Diese vorhandene Bebauungsstruktur sichert eine hohe Wohnqualität und prägt entscheidend die städtebauliche Eigenart dieses Ortsteils. Im Einfahrtsbereich an der Drostenstraße befinden sich beidseitig zwei Neubauten mit mehreren Vollgeschossen.
Westlich angrenzend befindet sich eine private Fläche mit parkartigem Baumbestand und Kleingewässer.
1.2.2. Nutzung und Bebauung
Neben der prägenden umgebenden villenartigen Bebauung und einem einzelnen Wohngebäude in der Tiefe des Gebiets sind innerhalb des Bebauungsplangebiets nur die baulichen Reste der ehemaligen Gärtnerei vorhanden.
Die überplanten Grundstücke sind überwiegend frei von Baumbewuchs. Lediglich im Norden befindet sich Großgrünbestand im Zuge des Entwässerungsgrabens.
Das sonstige Gebiet ist unbebaut und macht einen verwahrlosten Eindruck.
Der anzutreffende durchschnittliche Versiegelungsgrad von ca. 47 % im Ortsteil sichert eine gute Versorgung mit Wohngrün.
Im angrenzenden Gebiet selbst ist eine Grundflächenzahl von ca. 0,3 anzutreffen.
Im Bereich der Gebäudereste der 'Gärtnerei Aderhold' bestehen nach einer Altlastenuntersuchung gesicherte Erkenntnisse über erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen (Schwermetalle und PAK). Die belasteten Flächen sind in der Planzeichnung gekennzeichnet.
Einzelheiten und weitere Verwendungsmöglichkeiten können den durchführungsrelevanten Hinweisen der Untersuchungsergebnisse vom 25.11.1996 (AnalyTech GmbH) und 27.07.2017 (H.S.W. Ing.-büro) entnommen werden.
Schutzgebiete werden von der vorliegenden Planung nicht berührt.