Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.3. Soziale, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur

Soziale Infrastruktur

Die für ein Wohngebiet erforderliche soziale Infrastruktur, wie Einrichtungen der Bildung (Schulen), des Gesundheits- und Sozialwesen und der Kinderbetreuung (Spielplätze) sind im Wohngebiet Gehlsdorf als vorhanden zu betrachten. Eine Mitnutzung dieser Einrichtungen für die neuen Einwohner ist gegeben.

Für das neue Wohngebiet stehen im Ortsteil Gehlsdorf eine kommunal getragene Grundschule, eine kommunal getragene Förderschule sowie eine Förderschule mit Grundschulteil in freier Trägerschaft mit den entsprechenden Schulsporteinrichtungen zur Verfügung.

Die Beschulung für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler durch die vorhandenen räumlichen Kapazitäten an den kommunal getragenen Einrichtungen im angrenzenden Wohnumfeld kann sichergestellt werden.

Eine gesonderte Jugendeinrichtung ist am Standort nicht notwendig. Es bedarf jedoch frei gestaltbarer öffentlicher Räume im Quartier, welche Jugendliche für ihre Belange und Interessen eigenständig nutzen und herrichten können. Auch für eine spezielle Begegnungsstätte ist kein Bedarf am Standort gegeben.

Dieses Defizit ist im Rahmen des Stadtteils für alle Baugebiete im Zusammenhang auszugleichen.

Im Stadtteil existieren Lebensmitteleinzelhandelseinrichtungen, die die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfes gewährleisten können.

Verkehrliche Infrastruktur

Im Bereich des B-Plan-Gebietes sind die Gehlsheimer Straße mit parallelen Geh- bzw. Geh- und Radwegen sowie die Drostenstraße mit parallelen Gehwegen vorhanden. Nahe der Kreuzung Gehlsheimer Straße / Drostenstraße liegen die ÖPNV-Haltestellen „Gehlsheimer Straße“, die regelmäßig von den Bussen der Rostocker Straßenbahn AG bedient werden und das Gebiet an das Rostocker ÖPNV-Netz anbinden.

Die Belange des ruhenden Verkehrs werden derzeit gleichermaßen auf den Baugrundstücken und im öffentlichen Raum (Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Freiflächen der Baugrundstücke) abgedeckt.

Bei dem Bebauungsplangebiet selbst handelt es sich um ein kaum erschlossenes Gebiet, für das durch Festsetzungen des Bebauungsplans die Sicherung der Erschließung vorbereitet werden soll.

Stadttechnische Infrastruktur

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes um innerörtliche Flächen handelt, kann davon ausgegangen werden, dass alle Medien, die zur Sicherung der technischen Infrastruktur erforderlich werden, am Standort grundsätzlich vorhanden sind. Innerhalb des Gebiets ist allerdings eine völlig neue Infrastruktur zu errichten. Insbesondere die Abwasserableitung und -behandlung sind hier noch relativ unentwickelt und bedürfen größerer Investitionen. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des Hydrologischen Gutachtens (WASTRA-Plan 2017, Ergänzung 2020) zu berücksichtigen.

Das Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

1.2.4. Eigentumsverhältnisse

Die neu für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der WG Warnow.

Die angrenzenden Wohngrundstücke und verbleibende Freiflächen sind ebenfalls weitgehend in Privateigentum. Die zur Anbindung vorgesehene Straßenverkehrsfläche befindet sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Drostenstraße). Damit sind günstige Voraussetzungen hinsichtlich der Gewährleistung der Realisierung der angestrebten Wohnnutzung gegeben.

2. Planungsinhalte