Die Ableitung des Schmutzwassers aus dem Plangebiet ist grundsätzlich durch den Anschluss an das vorhandene Netz gesichert. Das anfallende Schmutzwasser ist dem Schmutzwassersammler DN 150 PVC in der Drostenstraße zuzuleiten. Ist die Errichtung eines Abwasserpumpwerkes notwendig, ist bei der Standortwahl darauf zu achten, dass es bei den angrenzenden und geplanten Wohnbebauungen zu keiner Geruchs- und Geräuschbelästigung kommt. Dieses gilt auch bei der Anordnung von Druckunterbrecherschächten.
Beim Anschluss des Bebauungsplangebiets an die zentrale Abwasserkanalisation ist das Trennsystem durchzusetzen.
Auch hierbei sind die entsprechenden Abstimmungen mit dem Warnow- Wasser- und Abwasserverband, der Nordwasser GmbH sowie der unteren Wasserbehörde vorzunehmen. Die Bestimmungen der Satzung des Warnow- Wasser- und Abwasserverband sind in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Bei der Konzipierung der Regenwasserableitung sind auch die Belange des Naturschutzes zu beachten.
Zur Qualifizierung der vorliegenden Planung wurde eine hydrologische Untersuchung durch die WASTRA-PLAN Ing.-Ges. mbH vorgenommen.
Zielstellungen der Untersuchungen und Vorbemessungen war die Ermittlung und Bewertung der Hochwassergefährdung des Standortes mit Zuordnung zu internen und externen Faktoren. Diese Untersuchung wurde 2020 hinsichtlich der Prüfung der Ableitung des Schichtenwassers aus den Baufeldern ergänzt.
Hierzu wurde der IST-Zustand erfasst und die aktuelle Vorflutsituation bestimmt. Mit diesen Ergebnissen wurde eine Abschätzung getroffen, welche Änderungen sich durch die geplante Neuerschließung des Gebietes ergeben und wie sich die Hochwassergefährdung hierdurch ändert. Zudem wurden Aussagen zur möglichen (internen) Hochwassergefährdungen der Neubebauung getroffen und Lösungsansätze zur Reduzierung/Vermeidung benannt.
Am östlichen Rand des Plangebietes verläuft der Graben 13/1 als Gewässer 2. Ordnung, der die Vorflut für das Plangebiet darstellt. Dieses Gewässer dient insbesondere der Abführung von Oberflächenwasser in die Warnow. Der Wasser- und Bodenverband “Untere Warnow-Küste“ ist der Unterhaltungspflichtige.
Das Gewässer 13/1 gehört zum Gesamtsystem des Hechtgrabens, wird jedoch im Unterschied zu diesem nicht über das Hechtgrabenschöpfwerk in die Warnow entwässert. Der Graben 13/1 entwässert im Freigefälle nach Südosten und weist neben dem Hauptgewässer im Oberlauf noch den Nebenarm 13/1/1 auf.
Die Gesamtfließlänge des Grabens 13/1 von rund 1150 m teilt sich in einen offenen Grabenabschnitt im nordwestlichen Teil, während der Abschnitt etwa ab Mitte des Bebauungsplangebiets bis kurz vor die Mündung in die Warnow verrohrt ist.
Die Verrohrung bis zur Mündung hat einen DN500. Der vorgelagerte Durchlass hat einen DN600.
Das Bebauungsplangebiet “Eulenflucht“ liegt im Gewässerverlauf zwischen der Vereinigung der Gräben 13/1 und 13/1/1 sowie dem verrohrten Abschnitt DN400 nördlich des Durchlasses Gehlsheimer Straße.
Im INTEK (Integriertes Entwässerungskonzept HRO, biota 2013) wurden als wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen hydraulische Engstellen in den vorhandenen Entwässerungssystemen ausgewiesen. Dieser Fall wurde auch für das Gewässer 13/1 ermittelt, wobei die Rohrleitung DN400 im System als Engstelle ausgewiesen wurde. Der vorliegende Abschnitt wurde mit einer mittleren Gefährdung ausgewiesen, weshalb eine weitere Zuleitung von Niederschlagswasser zur Vermeidung weiterer Gefährdungen für die Kleingartenanlagen und die vorh. Bebauung unterbleiben muss. Als Lösungsmaßnahmen wurden entsprechende Rückhaltelösungen oder die Vergrößerung der Rohrleitungsquerschnitte empfohlen.
Das Geländegefälle im Bebauungsplangebiet ist nach Norden zum Vorfluter 13/1 hin geneigt, sodass die natürliche Abflussrichtung entsprechend verläuft.
Im Bereich der Drostenstraße sind Geländehöhen von rund 10 m DHHN anzutreffen, während das Gewässer eine Sohllage von rund 3,5 m DHHN aufweist.
Die nördlichen Baufelder mit vorhandenen Geländehöhen von teils unter 5 m NHN liegen leicht über der Höhe der Sohlschwelle des Grabens 13/1 mit 3,61 m DHHN.
Zu den Baugrundverhältnisse können Anhaltspunkte aus Altuntersuchungen abgeleitet werden. Im Jahr 1996 wurden durch das Geotechnik Labor GmbH nördlich der Gewächshäuser 3 Rammkernsondierungen bis 6 m unter GOK abgeteuft. Im Ergebnis ist unterhalb einer rund 1 m mächtigen Torfauflage eine heterogene Schichtung aus Mudde, Sanden, Schluffen und Geschiebemergel erkundet worden.
Der angetroffene Grundwasserstand lag 20-30 cm unterhalb der GOK. Wenn das anfallende Niederschlagswasser auch vorrangig nach § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes auf dem Grundstück zu versickern ist, kann man davon ausgehen, dass dies für den ganz überwiegenden Teil des Bebauungsplangebiets ausgeschlossen ist. Somit ist davon auszugehen, dass eine Sammlung und Abführung des Niederschlagswassers der befestigten Flächen erfolgen muss. Als Vorfluter kommt aufgrund der topographischen Situation nur der Graben 13/1 in Betracht. Dazu sind Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde und dem Warnow- Wasser- und Abwasserverband erforderlich.
Die dafür notwendigen Flächen sind im Bebauungsplan ausgewiesen worden.
Bestehende Entwässerungsanlagen sind innerhalb des Bebauungsplangebiets nicht bekannt, die öffentlichen Entwässerungsanlagen der Nordwasser GmbH verlaufen in der Gehlsheimer Straße sowie der Drostenstraße.
Aufgrund der Geländetopographie ist derzeit von einer ungelenkten Strömungsrichtung nach Nord-Nordwest Richtung Graben 13/1 auszugehen.
Da die Flächen überwiegend unbefestigt sind und keine Gräben oder Mulden im Gelände erkennbar sind, ist von einer oberflächennahen Sickerströmung auszugehen, offene Abflussbahnen sind derzeit auch bei Starkregenereignissen nicht zu erwarten.
Dabei sind Differenzierungen zwischen anfallendem Regenwasser innerhalb der Bemessungsansätze (Siedlungsentwässerung) und wild abfließendem Wasser nach zu unterscheiden. Auswirkungen von wild abfließendem Wasser sollen durch den Notwasserweg Straße gemildert werden, auf den jedoch kein Anspruch besteht.
Aus dem hydrologischen Gutachten für die Plangebiete in Gehlsdorf (biota 2016) lässt sich entnehmen, dass die Senkenlage nördlich der Gehlsdorfer Straße derzeit bei entsprechend seltenen bzw. großen Hochwasserereignissen rechnerisch überstaut wird. Eine Erhöhung der Abflussspitzen durch zusätzliche Versiegelung ist daher zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen so zu steuern, dass die aktuelle Situation bei extremen Starkniederschlägen nicht wesentlich verschärft wird.
In diesem Kontext wurden die Flächen und Abflussanteile des Bebauungsplangebiets ermittelt und betrachtet und die Änderung der Hochwassergefährdung bewertet. Anschließend wurden Möglichkeiten zur Reduzierung der zusätzlichen Abflussmengen entwickelt.
Dabei erfolgte die hydraulische Vorbemessung der Regenwasserkanäle anhand der Bebauungsplanflächen nach DWA-A 118 bzw. DWA M153. Hierbei wurden für Teilflächen des Plangebietes die entsprechenden Zuflüsse von privaten und öffentlichen Flächen getrennt ermittelt und summiert.
Mit diesen Berechnungswerten ist die Dimensionierung der inneren Regenwassererschließung/Regenwasserkanalisation durchzuführen.
Die Hochwassergefährdung des Gebietes ist jedoch maßgeblich durch den Graben 13/1 und dessen Hochwasserabflüssen bei Starkniederschlägen geprägt.
Entsprechend sind die Bemessungsansätze für die Hochwassergefährdung des Gebietes auf D=24 h und T=100a auszulegen.
Gemäß der Abflussbeiwerte verschiedener Befestigungsarten kann die Kanalisationsdimensionierung erfolgen.
Als Maximalwert ist für die Kanaldimensionierung bei einem angenommenen Leitungsgefälle von 0,25 % (Minimalgefälle) ein Abflussquerschnitt DN500 erforderlich.
Dabei ist zu beachten, dass Leitungsdimensionierungen grundsätzlich erst mit der Erschließungsplanung ermittelt werden und nicht als bindend im Bebauungsplan festzusetzen sind.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine schadlose und technisch übliche Niederschlagsentwässerung als innere Erschließung des Plangebietes erfolgen kann. Die topographischen Verhältnisse ermöglichen eine Abführung des Niederschlagswassers von privaten und öffentlichen Flächen im Freigefälle. Die Kanäle weisen eine geringe, aber zulässige Mindestüberdeckung auf.
Hinsichtlich der Ableitung in die Vorflut besteht jedoch die Gefährdung von weiterer hydraulischer Überlastung des Gewässers, welche schon im IST-Zustand für ein statistisch alle 20 Jahre vorkommendes Niederschlagsereignis errechnet wurde.
Bemessungswert für die Betrachtungen sollte jedoch im vorliegenden Fall das Niederschlagsereignis T=100 Jahre, D=24 h, sein.
Hierbei zeigt sich eine Differenzmenge von rund 750 cbm, die nach Fertigstellung des Plangebietes ohne weitere Retentionsmaßnahmen dem Graben 13/1 innerhalb von 24 Stunden zusätzlich zugeführt wird. Diese Menge entspricht etwa 4 % der vorhandenen Gesamtabflussmenge.
Die zusätzlichen Mengen können somit als relativ unbedeutend im Gesamtabflussgeschehen des Gewässers betrachtet werden, verschärfen aber die Hochwassergefährdung oberhalb des verrohrten Abschnittes geringfügig.
Durch die Maximalsumme von rund 750 cbm, die im Bemessungsfall der Senkenlage vor der Verrohrung DN400 zusätzlich zulaufen, erhöht sich der Wasserspiegel hier um rund 6 cm, wodurch vor allem wiederum die KGA Hufe II betroffen wäre.
Für ein alle 20 Jahre wiederkehrendes Ereignis würde sich ohne zusätzliche Retentionsmaßnahmen der Wasserspiegel um rund 4 cm erhöhen.
Deshalb werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die die Auswirkungen reduzieren.
Die Ableitung ist vorzugsweise zum Geländetiefpunkt, also dem nordwestlichen Bereich der Baugebiete durch die Grünfläche zum Gewässer 13/1, zu konzipieren.
Hier ist unterhalb der Baufelder die Ableitung des Niederschlagswasser Richtung Graben 13/1 über ein offenes Gewässer empfehlenswert, welches großzügig ausgebaut naturnahen Retentionsraum in der Niederungsfläche darstellen kann.
Mit einer Länge von 25 m, einer Ausbaubreite in Wasserspiegellage von 4 m und einer Staulamelle von 50 cm errechnet sich ein Retentionsvolumen von rund 50 cbm.
Ergänzt werden kann die Retentionsgröße durch Stauraumkanäle, die aufgrund der Gebietstopographie zur Gewährleistung der Mindestüberdeckung vorzugsweise im südwestlichen Plangebiet vorgesehen werden können.
Eine Länge von 250 m Stauraumkanal DN800 (Mehrvolumen gegenüber DN300 rund 430 Liter je lfd. Meter) kann damit ein Retentionsvolumen von zusätzlich knapp über 100 cbm generieren.
Schlussendlich ist die Aufweitung der Verrohrung von DN400 auf DN500 auf 120 m Länge oberhalb der Gehlsheimer Straße die wirksamste Möglichkeit, die Hochwasser- bzw. Rückstaugefährdung in der Senkenlage zu minimieren. Die Dimensionserhöhung bei Beibehaltung des Längsgefälles erhöht die Abflussleistung um rund 60 l/s und kann damit für den Bemessungsabfluss die zusätzlich aus dem Plangebiet ankommenden Niederschlagsmengen schadlos aufnehmen.
Im Falle kurzzeitig intensiverer Niederschläge kann es weiterhin zu Rückstauereignissen kommen, die jedoch aufgrund erheblich geringerer Gesamtabflussvolumina keine relevanten Aufstauhöhen in der Senkenlage bewirken.
Insgesamt werden für das Bebauungsplangebiet folgende zusätzliche Maßnahmen empfohlen, die darüber hinaus zu relevanten Reduzierungen der Hochwassergefährdung führen:
• | Aufhöhung der bebauten Flächen auf 4,5 m NHN / 5,0 m NHN (OKFF dauerhaft bewohnter Gebäudeteile) sowie der öffentlichen Straßenflächen (wird bereits durch das anstehende Gelände sichergestellt). |
• | Aufweitung des Grabenprofils 13/1 entlang des Bebauungsplanbereichs zur Erhöhung des Retentionsvolumens und Abflachung von Hochwasserscheiteln (2 m Aufweitung auf 100 m Länge erhöhen das Retentionsvolumen bei 50 cm Aufstau um 100 cbm). |
• | Einsatz von Pflasterbauweisen im öffentlichen Verkehrsraum zur Minimierung der vollflächigen Versiegelung und damit Verlangsamung und Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses, Einsatz von Sickerpflaster in Nebenanlagen. |
• | Aufklärung der Erschließungs- bzw. Bauträger/Grundstückskäufer über Reduktionsmöglichkeiten auf Privatflächen, Informationen u.a. über Gründächer, RW-Nutzung, wasserdurchlässige Flächenbefestigungen von Wegen und Zufahrten |
Diese Vorschläge wurden, soweit möglich, in den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt.
Daneben ist sicherzustellen, dass gemäß § 55 Abs. 2 WHG, das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet wird.
Das bedeute auch, dass kein Niederschlagswasser aus dem Bebauungsplangebiet auf an-grenzende Grundstücke übertreten darf. Das ist durch geeignete bauliche oder geländemodellierende Maßnahmen sicherzustellen.
Weitergehend sind Regelungen eines städtebaulichen Vertrages anzuwenden.
Sollten im Einzugsgebiet des Gewässers 13/1 weitere Erschließungen/Versiegelungen wie z.B. das Bebauungsplangebiet “Rostocker Straße“ perspektivisch realisiert werden, ist eine Gesamtbetrachtung und Fortschreibung der hydrologischen Untersuchungen im Rahmen konkreter technischer Planungen und wirtschaftlicher Betrachtungen empfehlenswert.
Es erscheint insbesondere dann angebracht, die rund 120 m lange Verrohrung oberhalb der Gehlsheimer Straße von DN400 auf DN500 zu erweitern. Der Straßendurchlass der Gehlsheimer Straße ist als DN500 ausgeführt, die weiterführende Kanal Richtung Warnow weist aufgrund größeren Längsgefälles eine entsprechend höhere hydraulische Leistung aus.
Daneben ist zu sichern, dass die vorhandene Überlaufhöhe der Verrohrung (ca. 3,70 m ü. DHHN) und die Abflussmenge erhalten bleiben.
Weiterhin ist der vorhandene Graben bezüglich des Profils weitgehend zu erhalten bzw. sind seine Eigenschaften im Sinne des Naturschutzes beizubehalten. Dies ist zum Schutz der wertvollen Ufervegetation besonders auf dem Südwestufer notwendig.
Die Anlage der notwendigen Zuwegungen zur Gewässerpflege und -unterhaltung befindet sich derzeit nördlich des Grabens (Bebauungsplan Nr. 15.WA.103 “Obstwiese Gehlsheimer Straße“).
Im Zuge der Umsetzung des vorliegenden Bebauungsplans ist aber zu berücksichtigen, dass auch auf der Südseite des Gewässers eine Unterhaltungstrasse freigehalten werden muss, um die Unterhaltung des Gewässers von beiden Seiten aus zu ermöglichen.